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PRIVAT KRANKENKASSE |
Privat versichert gleich besser versichert?
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Die private Krankenversicherung, oder auch kurz PKV, ist eine von vielen Möglichkeiten, sich heutzutage gegen Kosten abzusichern, die aus Unfällen oder Krankheiten resultieren. Die wesentliche Grundlage der privaten Versicherung ist das so genannte Äquivalenzprinzip. Für den Versicherten bedeutet jenes Prinzip, dass seine Beiträge individuell nach dem persönlichen Risiko berechnet werden. Dabei spielen Eintrittsalter, Gesundheitszustand und das Geschlecht eine große Rolle und beeinflussen maßgeblich den zu zahlenden Betrag. Die gezahlten Beiträge sollten bei der PKV den entstandenen Versicherungsleistungen in gleicher Höhe, also äquivalent, gegenüberstehen. Anders als bei der gesetzlichen Krankasse, welche dem Solidaritätsprinzip folgt, ist bei dem privaten Pendant der Mitgliederzugang, Steuerpflicht, Beitragseinzug und Arzneimittelpreise nicht gesetzlich begünstigt. Dafür ist im Zuge der unternehmerischen Freiheit, die Beitragshöhe individuell bestimmbar. Ebenso können bei einer Privat Krankenkasse auf den Einzelnen ganz spezifisch die Leistungen gebucht werden, der er/sie benötigt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Individualbuchung nicht möglich.
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Leistungsbausteine in der Privat Krankenkasse
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Bei der PKV setzt sich die Leistung aus folgenden Bausteinen zusammen: ambulanter und stationärer Versicherungsschutz, Zahnversicherung, Krankentagegeld und Lohnfortzahlung und Pflegeversicherung. Im Zuge dieses Leistungspaketes kann zwischen Selbstbeteiligung oder Kostenrückerstattung bei Leistungsfreiheit gewählt werden, was wiederum bei der gesetzlichen Versicherung so nicht möglich ist.
In der Regel verzichten die Versicherungsgeber auf ihr ordentliches Kündigungsrecht in der PKV, sodass grundsätzlich ein unbegrenztes Versicherungsverhältnis mit der Privat Krankenkasse zustande kommt. Des Weiteren sind die Vertragsvereinbarungen nur für den Versicherer verbindlich. Für den Versicherungsnehmer kann der Beitrag nicht nachkalkuliert werden, wenn sich das Versicherungsrisiko beispielsweise durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes erhöht. Wenn die gesetzliche Mindestvertragsdauer von maximal drei Jahren abgelaufen ist, kann die PKV in drei Monaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden. Der Versicherer kann nur bei Nichtzahlung oder Verletzung der vorvertraglichen Anzeigpflicht der Vertragsverhältnis kündigen.
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Als Privatpatient gut Lachen haben
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Versicherungsvergleich PKV PKV Vergleich
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