Im Krankheitsfall erhalten Beamtenanwärter einen Teil der entstandenen Kosten von der zuständigen Beihilfestelle erstattet. Für den restlichen Betrag von 20 bis 50 % der Kosten muss der Anwärter selbst aufkommen, sofern er keine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen hat. Die ARAG Versicherung bietet verschiedene private Krankenversicherungstarife für Beamtenanwärter an, welche eine Reduzierung des Eigenanteils sowie eine Absicherung weiterer, nicht von der Beihilfe abgedeckter Leistungen ermöglichen sollen.
Beamtenanwärter können bei der ARAG den Krankheitsvollkostentarif 25 in den Leistungsstufen 251, 251 100, 252, 252 100, 253, 254, 255 oder 256 abschließen. Hierbei beinhalten die Tarife 251 100 und 252 100 eine Kostenerstattung von 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen. Dagegen sehen die Tarife 251 und 252 einen Erstattungssatz von 50 % vor. In den Tarifen 253 und 254 beträgt die Erstattung 30 % der Aufwendungen. Die Tarife 255 und 256 werden nur für Kinder von Beamtenanwärtern bis zu einem Alter von 15 Jahren angeboten und umfassen einen Erstattungssatz von 20 %.
Der Leistungsumfang aller Tarife beinhaltet eine Kostenübernahme für ambulante Heilbehandlungen einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Auch die ärztliche Behandlung bei Schwangerschaften, notwendige Krankenfahrten und Krankentransporte sowie ambulante Kuren sind mitversichert. Für Sehhilfen werden in allen Tarifen maximal 150 Euro innerhalb von drei Jahren übernommen. Auch eine Behandlung durch einen zugelassenen Heilpraktiker wird erstattet. Zudem werden in allen Tarifen bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen mit einem Erstattungssatz von 80 % übernommen. Des Weiteren umfasst der Versicherungsschutz stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus. Die Tarife 251 100, 251, 253 und 255 beinhalten eine stationäre Behandlung durch einen Wahlarzt sowie die Unterbringung in einem Zweibettzimmer. Verzichtet der Versicherte bei einem Krankenhausaufenthalt auf diese Leistungen, wird je nach vereinbartem Tarif ein Krankenhaustagegeld zwischen 2 und 16 Euro ausgezahlt.
Die Tarife 252 100, 252, 254 und 256 leisten dagegen grundsätzlich nur für die Behandlung durch einen Stationsarzt und die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Zudem werden in allen Tarifen zahnärztliche Leistungen erstattet. Der Versicherungsumfang beinhaltet eine Kostenerstattung für Zahnbehandlungen, wie z.B. Zahnprophylaxe-Leistungen oder Zahnfüllungen, sowie für Inlays und Zahnersatz. Hierzu zählen z.B. Prothesen, Brücken, Kronen, Implantate und Onlays. Außerdem leisten die Tarife bis zum 18. Lebensjahr auch für kieferorthopädische Leistungen. Für zahnärztliche Heilbehandlungen besteht allerdings eine Höchstbegrenzung der Leistungen auf maximal 2.500 Euro je Versicherungsjahr. Zudem ist der Versicherung für zahnärztliche Versorgungen ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 2.000 Euro vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen.
Alle Tarife der ARAG werden ohne einen Selbstbehalt des Versicherten abgeschlossen. Des Weiteren bietet die ARAG verschiedene Ergänzungstarife an, mit denen der Leistungsumfang erweitert werden kann. (01.08.2011)
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