Die DKV, die sich selbst als „Unternehmen Gesundheit“ sieht, ist ein privater Krankenversicherer, der zahlreiche unterschiedliche Tarife für Krankenvollversicherungen und Zusatzversicherungen bietet. Daneben ist es aber auch Beamten möglich, eine Krankenversicherung bei der DKV abzuschließen. Für Beamte, die von ihrem Dienstherren Beihilfen zwischen 50-80% erhalten, müssen im Unterschied zu Selbstständigen und Freiberuflern lediglich einen Teil der Krankheitskosten absichern. Die Beihilfetarife der DKV nehmen hierauf Rücksicht und decken lediglich die Differenz ab, die vom Dienstherren nicht getragen wird.
Die DKV Tarife für Beamte versprechen umfassenden Versicherungsschutz und die Privatpatient-Behandlung beim Arzt sowie im Krankenhaus. Die Versicherung übernimmt Behandlungen beim Arzt sowie beim Heilpraktiker, gleichzeitig werden Zahnarztbehandlungen und Zahnersatz getragen. Notwendige Heil- und Hilfsmittel gehören ebenso zum Versicherungsumfang wie Brillengläser und Brillenfassungen, wobei hierfür lediglich 51,13 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Im Krankenhaus werden Versicherte, die die DKV Tarife für Beamte nutzen, im Zweibettzimmer untergebracht. Auf Wunsch ist auch die Unterbringung im Einbettzimmer möglich, hierfür müsste dann allerdings die Tarifvariante ELE genutzt werden. Sofern nach einem Unfall oder bei einem Notfall ein Krankentransport notwendig ist, wird dieser durch die DKV Tarife für Beamte ebenfalls übernommen. Allerdings wird der Transport im Krankenwagen oder per Rettungshubschrauber nur bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern getragen.
Zusätzlich zu den Beamtentarifen bietet die DKV auch Beihilfetarife für Beamtenanwärter. Sie können von Menschen genutzt werden, die die Beamtenlaufbahn eingeschlagen haben und später als Beamter tätig sein wollen. Die Tarife für Beamtenanwärter bieten die Übernahme ärztlicher Leistungen, zahnärztliche Leistungen und Unterbringung im Zweibettzimmer im Krankenhaus. Unterschiedliche Tarife ermöglichen wiederum, dass Beamtenanwärter die Leistungen ihrer Krankenkasse individuell vereinbaren können, wobei zu beachten ist, dass höhere Leistungen auch höhere Preise bedeuten oder aber der Selbstbehalt steigt. (20101209)
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