Die Pflichtversicherungsgrenze der Krankenkassen ist eine rechnerische Kenngröße, die sich auf das monatliche bzw. jährliche Einkommen eines Erwerbstätigen in Deutschland bezieht. Durch die Pflichtversicherungs-Grenze wird festgelegt, bis zu welchem Einkommen ein Erwerbstätiger zwingend bei einer gesetzlichen Krankenkasse verbleiben muss und ab wann ihm ein Wechsel zu einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung offensteht.
Die Pflichtversicherungsgrenze der PKV ist vor allem für Arbeiter und Angestellte von großer Bedeutung, da anderen Berufsgruppen wie Selbstständigen, Freiberuflern oder Beamten in jedem Fall der Wechsel zu einem Unternehmen der PKV möglich ist. Die Grenze der Pflichtversicherung wird jedes Jahr aufs Neue durch den Gesetzgeber festgelegt und erfährt meist nur eine Anpassung im Rahmen der inflationären Entwicklung. Für das Kalenderjahr 2010 liegt die Grenze bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.750 Euro. Das einmalige Überschreiten dieses Grenzbetrages mit seinem Jahreseinkommen reicht jedoch noch nicht dafür aus, um in den Schutz eines privaten Krankenversicherers wechseln zu können. Vielmehr ist die PKV-Pflichtversicherungsgrenze über eine bestimmte Frist hinweg zu übersteigen, die aktuell noch bei drei Jahren liegt. Konkret ist nach der aktuellen, gesetzlichen Regelung also das Überschreiten des Betrages mit dem eigenen Monatseinkommen in 36 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten notwendig, um hiernach als freiwillig Versicherter bei seiner gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.
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