Infos rund um Versicherung, Altersvorsorge, Versicherungen, Geldanlage und Finanzierung auf Versicherungo.de

Versicherungo.de


Personenversicherung
Ausbildungsversicherung
Arbeitslosenversicherung
Beamtenversicherung
Berufsunfähigkeit
Dread-Disease-Versicherung
Invaliditätsversicherungen
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Fahrlehrerversicherung
Krankenversicherung
GKV
PKV
Krankenkassen
PKV-Tarife
Krankenkassenbeiträge
Krankenkassenwechsel
Krankenzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Private Zusatzkrankenversicherung
Krankenvollversicherung
Krankenversicherungsvergleich
Auslandskrankenversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankenhauszusatzversicherungen
Zahnersatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Zahnversicherer & Tarife
Lebensversicherung
Pflegeversicherung
Sportversicherung
Sterbegeldversicherung
Unfallversicherung


Sachversicherungen


Tierversicherung


Versicherungsvergleiche


Versicherungsunternehmen


Altersvorsorge


Finanzierung


Geldanlage


Versicherungen
Versicherungsmakler
Versicherungsrechner
Versicherungsvergleich
Sitemap & Impressum





Sie sind hier: Versicherungo.de Personenversicherung Krankenversicherung Private Krankenversicherung  


PFLICHTVERSICHERUNGSGRENZE PKV

Einkommensgrenze, aber der Wechsel zur PKV geht

Die Pflichtversicherungsgrenze der Krankenkassen ist eine rechnerische Kenngröße, die sich auf das monatliche bzw. jährliche Einkommen eines Erwerbstätigen in Deutschland bezieht. Durch die Pflichtversicherungs-Grenze wird festgelegt, bis zu welchem Einkommen ein Erwerbstätiger zwingend bei einer gesetzlichen Krankenkasse verbleiben muss und ab wann ihm ein Wechsel zu einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung offensteht.

Die Pflichtversicherungsgrenze der PKV ist vor allem für Arbeiter und Angestellte von großer Bedeutung, da anderen Berufsgruppen wie Selbstständigen, Freiberuflern oder Beamten in jedem Fall der Wechsel zu einem Unternehmen der PKV möglich ist. Die Grenze der Pflichtversicherung wird jedes Jahr aufs Neue durch den Gesetzgeber festgelegt und erfährt meist nur eine Anpassung im Rahmen der inflationären Entwicklung. Für das Kalenderjahr 2010 liegt die Grenze bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.750 Euro. Das einmalige Überschreiten dieses Grenzbetrages mit seinem Jahreseinkommen reicht jedoch noch nicht dafür aus, um in den Schutz eines privaten Krankenversicherers wechseln zu können. Vielmehr ist die PKV-Pflichtversicherungsgrenze über eine bestimmte Frist hinweg zu übersteigen, die aktuell noch bei drei Jahren liegt. Konkret ist nach der aktuellen, gesetzlichen Regelung also das Überschreiten des Betrages mit dem eigenen Monatseinkommen in 36 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten notwendig, um hiernach als freiwillig Versicherter bei seiner gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.

 

Letzte Änderung am Donnerstag, 29. Dezember 2011 um 12:19:40 Uhr.


Günstige Privatkrankenversicherung





Sie sind hier: Versicherungo.de Personenversicherung Krankenversicherung Private Krankenversicherung