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KRANKENVERSICHERUNG FÜR STUDENTEN

Krankenversicherung Studenten

Wer bezüglich der Krankenversicherung Studenten befragt, erhält schnell ein klares Bild der Situation. Es gilt: Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, hat auch das Recht auf eine gesetzliche Krankenversicherung - ebenso wie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, von der Agentur für Arbeit anerkannte Arbeitslose und andere Gruppen. Mehr noch, außer in Ausnahmefällen besteht sogar die Pflicht, eine Krankenversicherung nachzuweisen, um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu können.

Für Studenten hat das den Vorteil, dass sie mindestens bis zum Ende ihres Studiums eine verhältnismäßig günstige Krankenversicherung haben. Bei Überschreitung einer gewissen Altersgrenze oder Semesteranzahl können die Beiträge zwar steigen, sind aber immer noch günstig im Vergleich zum Beitrag eines Arbeitnehmers - bei gleichem Leistungsumfang.

Eine Ausnahmeregelung zur Krankenversicherung von Studenten besteht für diejenigen, die sich bei der Immatrikulation von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies muss schriftlich geschehen und ist für die Dauer des Studiums nicht zu widerrufen. Üblich ist dies vor allem bei Studenten, die über ihre Eltern privat versichert sind. Sonderregelungen bzw. spezielle Situationen ergeben sich mitunter auch bei einem weiterführenden Studium oder Aufbaustudium, z.B. einem MBA Studium.

Die private Krankenversicherung hat zwar den Vorteil, dass sie mehr Leistungen beinhaltet als die gesetzliche Versicherung: Es werden zum Beispiel beim Arztbesuch keine Praxisgebühren fällig, die privaten Kassen übernehmen mehr an Vorsorge sowie Leistungen im Bereich der Optik (z.B. bzgl. Kontaktlinsen) und Zahnheilkunde. Trotzdem: eine private Krankenversicherung für Studenten ist wesentlich teurer als die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten, je nach Anbieter liegen die Beiträge pro Monat um 200 Euro.

Wer sich als Student also von der Versicherungspflicht und damit der Mitgliedschaft via gesetzliche Krankenkassen befreien lässt, sollte vorher bedenken, dass er die höheren Beiträge mindestens bis zum Ende seines Studiums zahlen muss - und auch dann nur in die gesetzlichen Kassen zurückkehren kann, wenn er einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmt, arbeitslos wird oder zu anderen versicherungspflichtigen Gruppen gehört.

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