Die Krankenversicherung ist und bleibt eine der wichtigsten Absicherungen für jeden Bürger. Seit dem Beschluss zur Gesundheitsreform ist sie gesetzliche Pflicht. Es gibt zwei Möglichkeiten für den Krankenversicherungsschutz. Das sind die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (PKV).
Etwa 86 % sind in Deutschland Mitglieder einer GKV. Für viele besteht keine Möglichkeit, von der GKV zur PKV zu wechseln. Privat Krankenversichern dürfen sich nur Angestellte, mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 4500 EUR, Beamte, sowie Selbständige und Freiberufler.
In der GKV gilt das Sachleistungsprinzip. Es gibt einen Leistungskatalog, wo die Leistungen für alle GKV verbindlich festgelegt sind. In der Regel beinhaltet er eine einheitliche und umfassende Grundversorgung. Für viele Leistungen, besonders Medikamente sind Zuzahlungen zu leisten. Der Versicherungsbeitrag der GKV richtet sich nach dem Einkommen. Er ist zwischen den Kassen unterschiedlich hoch und liegt zwischen 11% und 15%. Etwa die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber. Minderjährige Kinder und Geringverdienende Familienangehörige können in der GKV beitragsfrei über den Hauptverdiener mit versichert werden.
Unter Beachtung der Kündigungsfristen kann der Versicherungsnehmer unter den GKV frei wählen. Bei jeder Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht. In der PKV sind die Beiträge unabhängig von Einkommen. Hier richtet sich der Versicherungsbeitrag nach den vom Versicherungsnehmer gewünschten Leistungen und Absicherungen, seinem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherung. Bei gleichen Leistungen kann der Beitrag unterschiedlich sein.
Das Leistungsspektrum der PKV ist wesentlich breiter. Jeder Versicherer kann selbst entscheiden, welche Absicherung er möchte. Von der normalen Standardversorgung bis zu Sonderbehandlungen ohne Zuzahlungen ist alles versicherbar. Jeder Versicherungsnehmer muss einen eigenen Vertrag abschließen und Beiträge zahlen. Der Wechsel zwischen den PKV ist bis 55 Jahre immer möglich, aber wenig sinnvoll, weil durch das höhere Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Probleme der Beitrag fast immer höher wird. Der Wechsel zur GKV ist nur noch im Ausnahmefall (Hartz IV) möglich.
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