Nach langen und sorgfältigen Prüfungen hat das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen auch englische Lebensversicherungen für den deutschen Markt zugelassen. Sie unterliegen sowohl der deutschen als auch britischen Finanzaufsicht und werden von Versicherungsgesellschaften mit langjähriger Erfahrung angeboten. Zu den größten und bedeutendsten britischen Unternehmen gehören Royal London, Canada Life oder Standard Life, die sogar eine Niederlassung in Deutschland führt und dort Verträge policiert.
Englische Lebensversicherungen sind seit Jahren für ihre erstklassigen Renditen - bis zu 10% - und eine sehr gute Stabilität bekannt. Die gute Stabilität der Einlagen entsteht durch das so genannte “Smoothing“, einen Risikoausgleich. In den Jahren mit hohen Renditen werden zusätzliche Ertragsrückstellungen gebildet, die schlechtere Ertragsjahre ausgleichen.
Im Gegensatz zur klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung in Deutschland investieren die Unternehmen bei englischen Lebensversicherungen ca. 60% der Einlagen in Aktien. Laut englischem Gesetz sind sogar bis 100% Aktienanlagen erlaubt.
Trotz dieser besonderen Anlageform wird die englische Lebensversicherung in Deutschland nicht als fondgebundene Versicherung angesehen und voll steuerlich gefördert. Eine steuerfreie Auszahlung kann nach 12 Jahren – bei mindestens fünf Jahren Beitragszahlung – erfolgen. Bei einer vorzeitigen Kündigung entfallen die Stornokosten.
Die Vorteile einer englischen Lebensversicherung liegen in einer guten Flexibilität, die auch Möglichkeiten zur Beitragsaussetzung bietet. Zusätzlich können unterschiedliche Absicherungen, wie Berufsunfähigkeit oder ein Hinterbliebenenschutz eingeschlossen werden.
Die - garantierten - Versicherungssummen der englischen Lebensversicherung werden immer in Euro angegeben. Zusätzlich werden ein jährlicher und der Schlussbonus gezahlt. Die Höhe der Boni kann nicht vertraglich festgelegt werden, da sie renditeabhängig ist.
Durch ihre Stabilität eignet sich eine englische Lebensversicherung als Sparplan oder private Altersvorsorge. Sie wird auch zur Finanzierung von Wohneigentum anerkannt. |