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NICHTRAUCHERTARIFE IN DER RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Nichtraucher zahlen weniger für Risiko-LVs

Private Versicherungsunternehmen sind wie alle Wirtschaftsunternehmen daran interessiert, Gewinne zu erzielen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Risiken für die jeweiligen Versicherungen individuell beziffert und bepreist werden können. Die Prämien für Risikolebensversicherungen beispielsweise werden nach dem Alter und dem Geschlecht der zu versichernden Person ermittelt, denn anhand der Sterbetafel kann geprüft werden, welches Todesfallrisiko einzelne Personen aufweisen. Neben den genannten Faktoren spielt aber auch der Gesundheitszustand der versicherten Person bei der Risikokalkulation eine wichtige Rolle. Menschen beispielsweise, die bereits schwere Vorerkrankungen aufweisen oder die unter Übergewicht, Diabetes oder Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems leiden, versterben statistisch gesehen deutlich früher als gesund lebende Menschen. Gleiches gilt für Raucher, denn Nikotin ist ein Körper schädigendes Gift, welches zu Krebs, Schlaganfall oder Bluthochdruck führen kann.

Da Raucher für die Versicherer also ein höheres Risiko darstellen, wird im Rahmen der Gesundheitsfragen seit einiger Zeit auch danach gefragt, ob Antragsteller Raucher sind oder nicht. Nichtraucher-Tarife in der Risikolebensversicherung sind dabei regelmäßig günstiger, denn die Versicherungen gehen mit Abschluss des Vertrages ein niedrigeres Risiko ein, dass der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt und sie so zur Zahlung der Versicherungsprämie aufgefordert werden. Je nach Gesellschaft liegen die Unterschiede vom Normaltarif zum Nichtraucher-Tarif bei bis zu 100%.

Ob eine Versicherung Nichtraucher-Tarife in der Risikolebensversicherung anbietet, kann anhand unabhängiger Versicherungsvergleiche geprüft werden. Die meisten Versicherungen haben sich mittlerweile aber für die Einführung derartiger Tarife entschieden, auch um Nichtrauchern Kostenvorteile zu verschaffen, denn deren Tarife mussten aufgrund der höheren Risiken für Raucher häufig höher bepreist werden.

Auch wenn Nichtraucher-Tarife in der Risikolebensversicherung günstiger sind, sollten Raucher bei den Gesundheitsfragen keine falschen Angaben machen. Ebenso wie Vorerkrankungen sollte auch die Tatsache des Rauchens korrekt angegeben werden. Kann die Versicherung später nämlich nachweisen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, kann sie von ihrer Leistungspflicht zurücktreten und die Hinterbliebenen wären in diesem Fall nicht abgesichert.

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