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RISIKO-LEBENSVERSICHERUNG |
Todesfallvorsorge duch Risiko-Lebensversicherung
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Bei Risiko-Lebensversicherung wird in der Regel der Tod des Versicherungsnehmers versichert. Sollte der Versicherungsfall während der regulären Vertragslaufzeit nicht eintreten, werden keine Leistungen seitens des Versicherungsträgers ausbezahlt. Im Falle der Risiko-Lebensversicherung lassen sich verschiedene, optionale Verträge unterscheiden. So ist es möglich zwischen einer gleich bleibenden Versicherungssumme und einer fallenden Versicherungssumme zu wählen. Verstirbt der Versicherungsnehmer, wird die Todesfallsumme an den im Versicherungsvertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Die Risiko-Lebensversicherung bietet sich vor allem für Personen an, die Angehörige nach dem eigenen Tod absichern möchten. Ferner kann es sich um einen Zusatztarif zu einem bestehenden Versicherungsvertrag handeln. Auch die Absicherung von Verbindlichkeiten, beispielsweise Tilgungsraten, lässt sich mit Hilfe einer Risiko-Lebensversicherung bewerkstelligen. Gerade für den letztgenannten Fall bietet sich ein Vertrag mit fallender Versicherungssumme an. Die Höhe der Beiträge ist dabei eng an die Tilgungsrate des Darlehns geknüpft. Daher wird die Risiko-Lebensversicherung als sogenannte Restschuldversicherung auch von Kreditinstituten angeboten (siehe auch Kreditversicherung). Teilweise ist sie sogar Voraussetzung für einen Kredit.
Als Sonderform gilt die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben. Hier existieren mehrere Versicherungsnehmer. Die Versicherungssumme wird fällig, sobald die erste Person aus diesem Vertrag verstirbt. Sie gilt besonders für die Absicherung von Familienverhältnissen.
Die Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung staffeln sich nach dem Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ferner existieren optional Sondertarife für Risikotätigkeiten im Beruf und der Freizeit. Der Versicherungsträger erwirtschaftet durch eine Risiko-Lebensversicherung Überschüsse, die den einzelnen Verträgen gut geschrieben werden. Dieser richtet sich jedoch nach der Beitragsbemessung. Es handelt sich bei diesen Überschüssen allerdings eher um Risiko- und Kostenüberschüsse. Diese Überschüsse resultieren aus dem Verhältnis von Todesfallleistungen zu der Beitragssumme. Die Todesfallleistungen fallen in der Regel geringer aus. Die Zahlung findet als Überschussbeteiligung auf die gewählte Versicherungssumme, oder als anrechenbare Zahlung auf die Beiträge statt.
Bei langen Laufzeiten besteht bei einer Risiko-Lebensversicherung die vertragsabhängige Möglichkeit ein vorzeitiges Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Dazu wird der Rückkaufwert vereinbart (siehe dazu auch: Rückkauf einer Lebensversicherung). Trotzdem fällt die Risiko-Lebensversicherung nicht unter die kapital bildenden Lebensversicherungen (siehe hierzu dann den Beitrag zur Kapital-Lebensversicherung). |
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