Krankheiten, insbesondere Seuchen, können die Existenzgrundlade für Landwirte gefährden. Häufig ist gerade bei einer Tierseuche - BSE ist hier sowohl Verbrauchern als auch Landwirten noch in frischer Erinnerung - der gesamte Tierbestand gefährdet. Bei einer Diagnose auf eine Tierseuche hat der Landwirt hinsichtlich seines Handlungsspielraums nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Hintergrund sind die behördlichen Auflagen, die der Tierzüchter erfüllen muss. Die Auflagen bei einer Tierseuche sind rigoros, denn hier wird die Gesundheit und das Interesse der Allgemeinheit über die wirtschaftlichen Interessen des Landwirtes gestellt.
Da Landwirte bei Ausfällen, die in direktem Zusammenhang mit einer Tierseuche stehen, keinen Ausfall in Form finanzieller Leistungen erhalten, kann eine Tierseuche mit größeren Ausweitungen unter Umständen die Existenz bedeuten. Darüber hinaus sich aus Unfällen ergeben, sind für den Landwirt finanziell nicht abgesichert. Damit die Risiken der kompletten Existenzzerstörung für den Landwirt in angemessenen Grenzen bleiben und Tierseuchen hier nicht die Existenzgrundlage nehmen, ist es für Landwirte sehr empfehlenswert, eine Ertragsschadenversicherung abzuschließen. Diese Versicherungsart deckt sämtliche Schäden ab, die nicht von der Tierseuchenkasse finanzielle Regulierung erfahren. Bei der Ertragsschadenversicherung handelt es sich um eine Versicherungsart, die der Landwirt auf freiwilliger Basis abschließt. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten die Ertragsschadenversicherung an. Die R & V Versicherung beispielsweise ist einer der Anbieter. Hier können sowohl Rinder- als auch Schweine- oder Geflügelbestände umfassende Absicherung erfahren. Weiterer Anbieter ist der LVV, nämlich der Landwirtschaftliche Versicherungs Verband.
Beide Gesellschaften sichern den Landwirt gegen gravierende Einschnitte ab, die sich aus seiner Tierzucht hinsichtlich der ökonomischen Situation ergeben können. Diebstähle oder Unfälle beim Tierbestand sind hier ebenso versichert wie auch Schäden, die sich bedingt durch Verunreinigungen, die wiederum durch austretende Schadstoffe entstehen, ergeben. Die teilweise Kostenbeteiligung an der Wiederbeschaffung des Viehs ist hier bei den Versicherern ebenso enthalten wie auch die Kostendeckung, die sich aus der Entsorgung infizierter Tierbestände ergibt. Weiterhin werden Kosten für erforderliche Desinfektionsmaßnahmen sowie Sonderentsorgungsmaßnahmen für infizierte Gülle und gegebenenfalls auch infizierte Milcherträge hinsichtlich der Kosten übernommen.
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