Die Haftpflicht für Rechtsanwälte ist keine freiwillige Absicherung für den Rechtsvertreter. Rechtsanwälte sind gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung sogar verpflichtet, die sogenannte Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte muss von der Erstzulassung des Anwalts bis zur Beendigung der Tätigkeit bestehen - ohne Unterbrechungen. Kann ein Rechtsanwalt diese Absicherung auf Verlangen nicht vorweisen, droht ihm die Anzeige, die durch die Rechtsanwaltskammer erfolgt.
Die Haftpflichtversicherung für den Rechtsanwalt ist bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abzuschließen. Dabei sind auch unterschiedliche Leistungsniveaus für diese Absicherung vereinbar. Mit dem Erlöschen der Berufshaftpflichtversicherung erlischt für den Rechtsanwalt auch automatisch seine Zulassung zur anwaltlichen Tätigkeit.
In der Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte sind alle Haftungsschäden beinhaltet, die sich aus der Ausübung der Tätigkeit ergeben. Damit ist der Rechtsanwalt nicht nur in seiner Tätigkeit als Rechtsvertreter seiner Klienten über die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte abgesichert. Auch als Sachverwalter, Insolvenzverwalter oder Liquidator ist er ebenso wie als Gäubigerausschussmitglied oder Zwangsverwalter durch die Berufshaftpflicht abgesichert. Weitere Tätigkeitsgebiete des Rechtsanwaltes können auf Antrag in die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte mit aufgenommen werden, automatisch mitversichert sind sie allerdings nicht.
Auch für die Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte gilt, dass hier Versicherungsfälle in vorgegebenen Fristen der Versicherung gemeldet werden müssen. Die Fristen hierfür kann der Rechtsanwalt seiner Versicherungspolice entnehmen. Findet die Meldung des Versicherungsfalls außerhalb dieser Frist statt, ist der Schutz durch die Haftpflicht gefährdet, denn bei der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte hat die versicherte Person ebenso wie auch beider Privaten Haftpflichtversicherung Obliegenheiten zu erfüllen.
Während andere Freiberufler oder Selbständige also gegebenenfalls auf die Haftpflichtversicherung auf eigenes Risiko verzichten können, verhält sich dies beim Rechtsanwalt anders. Die HDI Versicherungen sowie die Gothaer Versicherung sind bekannte Versicherungsgesellschaften, die diese Absicherung anbieten.
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