Die Haftpflicht beschreibt einen juristischen Vorgang, der im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 823 geregelt ist. Dieser Paragraph beinhaltet die Pflicht für einen, durch Unterlassung oder einen aktiven Prozess verursachten Schaden, Schadensersatz in der entstandenen Schadenshöhe an den Geschädigten zu leisten. Der Schaden ist nicht auf materielle Gegenstände beschränkt, sondern schließt die Freiheit, Gesundheit, Leben und Körper des Geschädigten mit ein.
Die Haftpflichtversicherung ermöglicht es sich gegen diese gesetzliche Haftungspflicht zu versichern. Sie gehört zu den Schadensversicherungen, die in Deutschland durch die Paragraphen 149-158k im Versicherungsvertraggesetz geregelt sind. Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Ansprüchen Dritter und zahlt nur, wenn eine Haftpflicht nachgewiesen werden kann.
Innerhalb der Haftpflichtversicherungen lassen sich verschiedene Typen unterscheiden. Es existieren Privathaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen, sowie Berufshaftpflichtversicherungen. Je nach Versicherungsnehmer ist die spezifische Variante zu wählen. Ferner besteht die Möglichkeit bestimmte Tätigkeiten abzusichern. Hier sind beispielsweise Wassersportler und Tierhalter zu nennen.
Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig. Nur für Halter eines Autos besteht die Verpflichtung eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine weitere Verpflichtung besteht für Jäger, welche eine sogenannte Jagdhaftpflichtversicherung benötigen. Eine berufliche Haftpflicht ist für Rechtsanwälte und Steuerberater zwingend erforderlich.
Nahezu jede Versicherungsgesellschaft bietet ihren Kunden eine Haftpflichtversicherung an. Sie stellt eine der Basisversicherungen dar, die zu einem empfehlenswerten Versicherungsschutz zählen. Die Versicherungsverträge sind in vielen Punkten individuell. So lassen sich Alleinstehende oder ganze Familien versichern. Der maximale Deckungsbetrag ist ebenfalls variabel. Die Gebühren richten sich nach der Risikogruppe und den optionalen Wünschen des Versicherungsnehmers.
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