Haftpflichtversicherungen gehören zu den Basisversicherungen und decken ein breites Spektrum an Schadenfällen ab, je nach gewähltem Tarif. Die NV PrivatMax gehört dabei zu den Produkten mit relativ umfangreicher Leistung. Dieser Tarif eignet sich daher laut NV Versicherungsgruppe besonders für Kunden, die möglichst wenig dem Zufall überlassen wollen. Die private Haftpflichtversicherung wurde bereits vom Finanztest der Stiftung Warentest mit „Sehr gut“ (Ausgabe 04/2010) ausgezeichnet. Das Unternehmen aus Neuharlingersiel hat sich neben Haftpflichtversicherungen auch auf Unfall- und Hausratversicherungen spezialisiert.
Die Haftpflichtversicherung NV PrivatMax ist eine von drei Tarifstufen. Mit NV PrivatSpar wird ein günstigerer, mit NV PrivatPremium ein umfangreicherer Tarif angeboten. In jedem Tarif sind zum Beispiel grundsätzlich mitversichert Gewässerschaden, Mietschäden bis zur Deckungssumme, private und berufliche Schlüsselrisiken und das Reiten fremder Tiere. Mit dem Schlüsselrisiko ist der Verlust eigener und fremder (z.B. Mietwohnung und Hotelzimmer) Schlüssel abgesichert. Zudem werden Kosten für das Auswechseln von Schlössern und Schließanlagen und für Sicherungsmaßnahmen übernommen. Der Schutz gilt jedoch nicht für Schlüssel von beweglichen Sachen (z.B. Tresor- und Möbelschlüssel).
Hinzu kommt die Bauherrenhaftpflicht. Hierbei ist der Versicherungsnehmer als Bauherr für Neu- und Umbauten sowie Reparatur- und Abbrucharbeiten versichert. Hinzu kommt die Versicherung von Haus- und Grundstücksrisiken. Die Bauherrenhaftpflicht endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch drei Jahre nach Vertragsbeginn. Die Leistungsbandbreite umfasst neben Schadenersatzansprüchen auch die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen. Daneben findet sich im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht auch eine Rechtsschutzfunktion.
Der Tarif NV PrivatMax bietet gegenüber dem günstigeren Tarif NV PrivatSpar in erster Linie höhere Deckungssummen. Des Weiteren sind mehr Personen im Haushalt mitversichert, wie z.B. Pflegebedürftige Kinder, Eltern und Großeltern, auch wenn diese in einer Pflegeeinrichtung leben. Auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Verwandte und Pfleger sind geschützt. Geht der Versicherte einer ehrenamtlichen Tätigkeit z.B. bei Bürgerinitiativen, im Jugendschutz oder bei Parteien nach, gilt auch hier der Haftpflichtversicherungsschutz.
Die NV übernimmt zusätzlich die Aufgabe, ihre Kunden von Schadenersatzansprüchen freizustellen, wenn diese gegen sie erhoben werden. Es erfolgt zunächst eine Prüfung, ob und in welcher Höhe diese Forderung bestand hat. Bei begründetem Anspruch erfolgt die Leistung seitens der NV. Unbegründete Schadenersatzansprüche werden von der Versicherung abgewehrt. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt die NV Prozessführung und Prozesskosten. (22.03.2011)
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