Die private Haftpflichtversicherung begleicht Schäden, die man einem Anderen zufügt. Die verschiedenen Unternehmen bieten sie mit unterschiedlichem Leistungsumfang an. In der Regel sichert die private Haftpflicht Personenschäden, das heißt Behandlungskosten bei Verletzungen sowie Sachschäden, zum Beispiel den bekannten Rotweinfleck auf dem neuen Teppich, Vermögensschäden und mitunter auch ein Schmerzensgeld bei Verletzungen ab. Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind meist ausgeschlossen, können aber auf Wunsch oft gegen einen höheren Beitrag zusätzlich in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dies lohnt sich oft, wenn der Vermieter einer Wohnung dem Mieter teure Einrichtungsgegenstände zur Nutzung überlässt. Schäden, die durch eigene Kinder verursacht werden, sind in der Regel mit versichert. Allerdings endet der Versicherungsschutz meist nach Abschluss einer Lehre oder eines Studiums (maximal nach dem MBA Studium). Dann ist der Abschluss einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.
Weitere zusätzliche Leistungen, wie entstandene Schäden durch Verletzung der Aufsichtspflicht bei kleineren Kindern, sind bei einigen Unternehmen bereits enthalten, bei anderen sind sie als kostenpflichtige Ergänzung erhältlich. Auch dies sollte vor Abschluss einer Privathaftpflicht geklärt werden.
Gültig sind Privathaftpflichtversicherungen in der Regel weltweit, das heißt, es werden auch Schäden reguliert, die der Versicherte in einem anderen Land verursacht. Dies sollte aber vor Versicherungsabschluss nachgefragt werden, einige Privathaftpflichtversicherer schränken den Schutz auf Europa oder gar Deutschland ein. Wer ohnehin keine Auslandsreisen beabsichtigt, kann auch auf diese Angebote zurückgreifen.
Entscheidend für die Kosten der privaten Haftpflichtversicherung ist die Deckungssumme, die bestimmt, in welcher Höhe Schäden übernommen werden. Sie sollte lieber etwas höher gewählt werden und mindestens bei 5 Millionen Euro liegen. Bei Personenschäden, die eine Rentenzahlung erfordern, ist diese Summe schnell erreicht. Der Beitrag ist nur um wenige Euro im Jahr höher. Genau zu überdenken ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Gerade kleine Schäden, die schnell einmal entstehen, müssen sonst vom Versicherten jedes Mal selbst getragen werden. Zudem ist die Einsparung beim monatlichen Beitrag gering.
Generell von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden sowie entstandene Geldstrafen oder Bußgelder.
|