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PRIVAT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Privat-Haftpflichtversicherung zusammengefasst

Eine freiwillige Privat-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer sowie seine Familienangehörigen im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme vor den Forderungen eines Dritten. Ergänzung findet der Kreis der über die Privat-Haftpflichtversicherung versicherten Personen im Bereich von etwaigen Hausangestellten, jedoch nur, wenn sich diese im Haushalt befinden.

In Deutschland ist die Haftung von Privatpersonen zivilrechtlich nicht begrenzt. Die sinnvolle Anpassung einer Schadensdeckungssumme ist daher entscheidend für eine Privat-Haftpflichtversicherung. Versichert wird juristisch der Anspruch eines Dritten, welcher sich aus dem § 823 des BGB ableitet.

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn eine private Ursache vorliegt. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten sind nicht mitversichert. Auch nebenberufliche Beschäftigungen sich nicht im Vertrag enthalten. In der privaten Haftpflichtversicherung sind Schadensereignisse versichert, die im privaten Rahmen entstehen können. Hierzu zählt Sport, Tierhaltung und im limitierten Umfang auch Haftungsfolgen aus Haus- und Wohnbesitz. Mietwohnungen sind ebenfalls mitversichert, was sich jedoch nicht auf Glasbruch und elektrische Einbauten erstreckt. Auch bei den Rubriken Sport und Tierhaltung gibt es Ausnahmen. So fallen die Jagd und verschiedene Wettkämpfe nicht unter die Privat-Haftpflichtversicherung. Im Falle der Tierhaltung sollte für Hunde, Rinder, Pferde und wilde Tiere eine gesonderte Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Gebrauch eines PKWs ist ebenfalls gesondert zu versichern, in diesem Fall über die zur KFZ-Haltung vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung.

Innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung werden von den Versicherungsunternehmen verschiedene Deckungssummen angeboten. Hauptsächlich gelten die allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen, der jeweiligen Versicherungsverträge. Ebenso können die abgesicherten Schäden von Vertrag zu Vertrag differieren. Gegen einen Zusatzbetrag lassen sich weitere Risiken in den Vertrag einschließen. Dies gilt für die Vereinbarung von Ausfalldeckungen, sowie für Schäden, die von deliktunfähigen Kindern verursacht wurden. Ferner lassen sich Gefälligkeitsschäden und Mietschäden, in denen die Deckungssumme erhöht werden kann, zusätzlich absichern.

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