Die Privathaftpflichtversicherung dient der Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht und dem Schutz des Versicherungsnehmers vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Die gesetzliche Haftpflicht besagt, dass der Verursacher für Schäden aufzukommen hat und Wiedergutmachung zu leisten hat. Dies kann je nach Art des Schadens an Gegenständen oder Personen die finanziellen Möglichkeiten des Schadensverursachers übersteigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt bei gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen sämtliche anfallenden Zahlungen und Leistungen, die dem Geschädigtem gegenüber zu erbringen sind. Je nach Schwere des Unfalls kann es bei Personenschäden sogar zu lebenslangen Rentenforderungen kommen, die die Versicherungsgesellschaft über die Privathaftpflichtversicherung übernimmt.
Die Versicherungssumme, die in der Versicherungspolice der Privathaftpflichtversicherung angegeben ist, bezeichnet das Höchstmaß an finanziellen Leistungen im Schadensfalle. Je nach Anbieter bezieht sich diese Summe, die in der Regel einige Millionen beträgt, auf den einzelnen Schadensfall oder auf eine begrenzte Zahl von Schadensfällen im Jahr.
Sollte der Versicherungsnehmer mit unbegründeten Forderungen Dritter belangt werden, wehrt der Versicherer diese ab. Von dem Schutz der Privathaftpflichtversicherung können bestimmte Risiken ausgeschlossen werden. Hierzu zählt z.B. die Haltung von bestimmten Tieren oder das Betreiben von motorisierten Fahrzeugen. Hierfür bietet die Versicherungsgesellschaft spezielle Haftpflichtversicherungen an.
Desweiteren sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden vom Schutz der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Die Höhe der Prämie, die der Versicherungsnehmer für die Privathaftpflichtversicherung leisten muss, richtet sich nach dem Umfang des versicherten Risikos. Wenn die versicherte Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt wird der Versicherungsschutz begrenzt oder erlischt vollständig.
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