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PRODUKTIONSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Medien-Haftpflicht-Versicherung

Mit einer Produktionshaftpflichtversicherung sichern sich Personen oder Unternehmen der Medienbranche gegen die finanziellen Folgen von Haftpflichtschäden. Eine Produktionshaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für Radio- und Fernsehsender, Film- und Showproduzenten, Tonstudios, Journalisten, Fotografen und andere Medienschaffende. Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit Medienproduktionen sind oft beträchtlich, so dass der Abschluss von Deckungssummen von mehreren Millionen Euro häufig vorkommen. Produktionshaftpflichtversicherungen werden auch oft als Teil einer so genannten gebündelten Filmpolice, das heißt in Verbindung mit anderen Medienversicherungen, angeboten und abgeschlossen.

Die Produktionshaftpflichtversicherung zählt wie alle Medienversicherung zu den Spezialversicherungen. Deshalb sind die Versicherer oft kleine Spezialunternehmen wie das Medienbüro Nord Special Risk Versicherungen, die DFG Deutsche Filmversicherungsgemeinschaft oder das SRC Special Risk Consortium.

Versichert werden kann generell die gesetzliche und sonstige Haftpflicht, die sich aus dem Betrieb einer Film-, Fernseh- oder Showproduktion ergibt. Jede Produktion birgt individuelle Unwägbarkeiten. Dementsprechend sind viele Konditionen und Risiken einer Produktionshaftpflichtversicherung flexibel verhandelbar. Da für eine Medienproduktion branchenüblich auch viele Freiberufler arbeiten, ist es normal, dass nicht nur ein Produzent so zu sagen als General Versicherungsnehmer die gesamte Produktion bzw. alle an der Produktion Beteiligten allein absichert, sondern jeder einzelne Beteiligte mit selbstständigem Status zusätzlich seine eigene Produktionshaftpflichtversicherung für eine Produktion abschließt. Typische im Rahmen einer Produktionshaftpflichtversicherung abzudeckende Risiken sind Personenschäden, Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Sachen, Vermögensschäden, Schäden aus Vertragshaftung, Be- und Entladeschäden, Vernichtung oder Abhandenkommen von Belegschafts- oder Besucherhabe, die der Produzenten, der Regisseur etc. zu verantworten hat. Auch Sonderrisiken, wie sie durch Stunts oder Spezialeffekte mit Feuer oder Explosionen entstehen können, sind versicherbar. Ein anderes ganz spezifisches Risiko bei Produktionen der Medienbranche ist die Haftpflicht, die sich zum Beispiel aus nicht rechtzeitig fertiggestellten Produktionen ergeben kann. Finanziers erhalten aus einer Produktionshaftpflichtversicherung ihr investiertes Geld zurück, falls die Produktion wegen Fehlleistungen aufgegeben werden muss. Haftung aus Budgetüberschreitungen ist ebenfalls versicherbar.

Für eine Produktionshaftpflichtversicherung kann der Geltungsbereich flexibel bis zu weltweiter Geltung vereinbart werden. Grundsätzlich ist es auch möglich, die USA in den Geltungsbereich mit einzubeziehen, dort gelten aber wegen der besonderen Haftpflicht-Rechtsverhältnisse seitens deutscher Versicherer in einigen Punkten einschränkende Sonderbedingungen. (02.03.2011)

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