Das Gesetz verpflichtet jeden Menschen zur Haftung gegenüber Dritten, wenn er diesen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zugefügt hat. Um vor den finanziellen Folgen geschützt zu sein, die sich aus den Ansprüchen des Geschädigten ergeben, empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflicht Versicherung.
Die Haftpflicht Versicherung tritt bei Schäden ein, die die versicherte Person nicht mutwillig herbeigeführt hat, und erbringt eine angemessene Entschädigungsleistung an den Geschädigten. Der Umfang der Leistungen wird durch die Versicherungssumme begrenzt, die in der Police zur Haftpflicht Versicherung ausgewiesen ist. Um ausreichenden Schutz zu bieten sollte sich die Versicherungssumme auf einige Millionen € belaufen, wobei je nach Bedarf und Risikoeinschätzung Anpassungen vorgenommen werden können. Wichtig ist besonders, dass in der Versicherung zum Schutz der Haftpflicht des Versicherungsnehmers Personenschäden großzügig abgedeckt sind. Bei ausserordentlich schweren Unfällen mit Personenschäden kann es zu lebenslangen Rentenforderungen kommen, die dann auch von der Haftpflicht Versicherung getragen werden.
Zu beachten ist weiterhin, dass je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Risiken vom Schutz der Haftpflicht Versicherung ausgeschlossen sind und unter Umstäden unterschiedliche Auflagen bestehen. Beispielsweise wird oftmals die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch den Betrieb von motorisierten Fahrzeugen herbeigeführt wurden.
Eine Besonderheit der Haftpflicht Versicherung, die nicht alle Anbieter zur Verfügung stellen, ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Diese gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer bei einem Schaden an seiner Person oder seinem Besitz, den ein zahlungsunfähiger oder nicht versicherter Dritter verschuldet hat, eine angemessene Entschädigung erhält. Der Schutz der Haftpflicht Versicherung wird nur gewährleistet, wenn der Versicherungsnehmer die geforderte Prämie zahlt. Er hat hierbei die Wahl zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsweise. Sollte der Versicherungsnehmer der Prämienzahlung gar nicht oder nicht vollständig nachkommen, kann der Versicherungsschutz gelöscht oder gemindert werden.
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