Die Hausratversicherung gehört zu den grundlegenden Versicherungen, die viele Menschen früh im Leben abschließen. Sie versichert die Gegenstände, die sich im Wohnraum befinden und zum Eigentum des Versicherten gehören, gegen Schäden verschiedener Art. Dazu gehören beispielsweise der Schutz vor Schäden durch Brand, Diebstahl bei Einbruch sowie Vandalismus.
Damit gehört die Hausratversicherung zu den Versicherungsformen, die ein frisch zusammengezogenes Paar oft doppelt hat. Das kann sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare betreffen, die ihre Haushalte zusammenlegen. Eine doppelte Hausratsversicherung ist jedoch nicht notwendig, da es sich trotz möglicher klarer Besitzverhältnisse um einen Haushalt handelt und dieser in einer Versicherungspolice zusammengefasst werden kann. Um keine doppelte Versicherung bezahlen zu müssen, entscheiden sich die Paare meist dafür, eine der beiden Policen zu kündigen.
Bei der Kündigung der doppelten Hausratsversicherung sollte man darauf achten, dass die weiterlaufende Police den neuen Bedingungen angepasst wird. Die neue Wohnanschrift muss gemeldet werden, außerdem sollte eine höhere Deckungssumme vereinbart werden, da sich der Haushalt vergrößert hat und nun mehr Gegenstände darin enthalten sind.
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