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KRAFTFAHRTVERSICHERUNG

Versicherung von Kraftfahrzeugen

Zum Bereich der Kraftfahrtversicherung werden die KFZ Haftpflicht, die Kasko-Versicherungen, der KFZ Rechtsschutz sowie mitunter auch die Transportversicherung und - als zusätzliche Absicherung - auch Schutzbriefe gezählt.

Wenn ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird, muss es haftpflichtversichert sein. Die Kfz Haftpflicht Versicherung ist die einzige - vom Gesetzgeber vorgeschriebene - Versicherung für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Sie leistet bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die Dritten entstehen. Der Versicherer unterliegt einem Annahmezwang mit der sofortigen Versicherung des Fahrzeugs ohne Wartezeiten. Die Antragstellung für eine Haftpflichtversicherung kann bei einem Versicherungsunternehmen nach Wahl erfolgen. Dazu wird eine so genannte "Versicherungsbestätigung" (Doppelkarte) angefordert und der Zulassungsstelle vorgelegt.

Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung errechnen sich aus der Typklasse des Fahrzeugs und der festgelegten Schadensfreiheitsklasse. Bei Schäden erfolgt eine Rückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse. Die KFZ-Haftpflicht kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden.

Zusätzlicher Schutz durch Kaskoversicherungen

Eine frei wählbare Kraftfahrtversicherung ist die so genannte Kaskoversicherung. Sie schützt den Besitzer bei Schäden (u.a. Brand, Elementarschäden, Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfälle) an seinem eigenen Fahrzeug und wird in Teilkasko und Vollkasko unterteilt. Die Vollkasko schließt alle Absicherungen der Teilkasko ein und erweitert sie um den Schutz vor Vandalismus und selbst verschuldeten Unfällen. Die Beitragsberechnung für die Kaskoversicherung erfolgt nach Schadens- und Regionalklassen.

Weiterführende Kraftfahrtversicherung

Sinnvolle Ergänzungen zur Kraftfahrtversicherung stellen die KFZ-Rechtsschutzversicherungen und Schutzbriefe dar. Sie verhindern hohe Kosten bei Rechtsstreits und Pannen oder unvorhergesehenen Ereignissen im In- und Ausland.

Im gewerblichen Bereich der Kraftfahrtversicherungen werden vor allem die so genannten Transportversicherungen (Werkverkehr, Waren-Transporte) abgeschlossen. Unternehmen erhalten ebenfalls die Möglichkeit, Fahrzeugflotten mit mehr als fünf Fahrzeugen in einem speziellen Vertrag zu versichern.

KFZ Direktversicherung
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