Für die Lkw-Versicherung gilt ebenfalls die Richtlinie des Haftpflichtversicherungsgesetzes. Demnach ist die Anmeldung eines Lkw nur zulässig, wenn auch eine Kfz Haftpflicht Versicherung vorliegt. Darüber hinaus ist natürlich eine Kaskoversicherung möglich.
Eine Lkw-Versicherung, welche durch eine Teilkaskovariante besteht, zahlt beispielsweise bei Schäden aus einem Diebstahl. Mit einbezogen sind außerdem Glasbruch- und Brandschäden. Außerdem sind jegliche Form von Wildunfällen durch die Teilkasko Versicherung abgedeckt. Der Fall eines Sachschadens muss jedoch im konkreten Versicherungsfall spezifiziert werden; es darf kein eigenes Verschulden vorliegen. Lediglich die Vollkasko Versicherung zahlt bei selbstverschuldeten Unfällen auch die Schäden am eigenen KFZ.
Vollkasko für den LKW?
Experten raten vor allem beim Kauf eines Neufahrzeuges (nicht nur für LKW) zum Abschluss einer Vollkasko Versicherung. Diese sollten dann zwei bis drei Jahre nach der Erstzulassung aufrechterhalten werden. Nach dieser Zeit erübrigt der Wertverlust je nach Modell diese kostenintensive Versicherungsform dann meist.
Im Falle des Abschlusses eines Leasingvertrages, stellt der Automobilhändler meist die Vollkasko Versicherung als vertragliche Bedingung. Dies dient dem Händler vor allem zum Eigenschutz. Doch auch privat sollte diese Variante in Betracht gezogen werden, besonders wenn ein preisintensives Neufahrzeug, oder ein wertvoller Gebrauchtwagen angeschafft wird.
Der prägnanteste Unterschied einer Lkw-Versicherung im Gegensatz zur herkömmlichen Pkw Versicherung ist die Ermittlung der entsprechenden Prämie. Diese erfolgt beim Lkw nicht nach jeweiliger Typklasse, sondern nach Leistung in Kilowatt. Weiterhin spielen individuell anzugebende Werte eine gewichtige Rolle bei der Beitragseinstufung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem der Einsatz des Lkw in Fern- oder Nahverkehr. Weiterhin von Interesse ist die Art der Ladung. Gefahrgut muss beispielsweise teurer versichert werden, als herkömmliche ungefährliche Ladung.