Jeder Besitzer eines Motorrades ist gesetzlich verpflichtet, auch eine Motorrad-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese deckt bei einem Unfall die Schäden des Unfallgegners ab, Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt sie hingegen nicht. Alternativ kann hier in Verbindung mit der Motorrad-Haftpflicht eine Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Im Rahmen der Motorrad-Haftpflicht sind sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Motorrades entstehen, abgedeckt. Hierzu gehört zum Beispiel die Begleichung von Reparaturrechnungen, aber auch die Bezahlung von Kosten eines möglichen Krankenhausaufenthalts des Unfallgegners.
Zu beachten ist bei der Motorrad-Haftpflicht, dass die Höhe der Deckungssumme von Versicherung zu Versicherung variieren kann. In der Regel beträgt die Deckungssumme pauschal 100 Millionen Euro, für Personenschäden werden die Summen zudem pro geschädigte Person begrenzt. In jedem Fall sollte die Höhe der Deckungssumme nicht zu gering gewählt werden, denn sollte der entstandene Schaden, etwa bei der Verletzung von Personen, höher als die Versicherungssumme sein, haftet der Fahrer des Motorrads, der den Unfall verursacht hat, mit seinem gesamten Privatvermögen.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten zudem an, die Motorrad-Haftpflicht mit einem Schutzbrief zu kombinieren, der Hilfe im In- und im Ausland verspricht. Bei einigen Tarifen ist dieser sogar "kostenlos" enthalten, sprich ohne Abwahlmöglichkeit eingepreist. Je nach Wunsch kann die Motorrad-Haftpflicht entweder für einen Zeitraum von einem Jahr oder aber nur für einige Monate abgeschlossen werden. Da Motorräder vor allem im Winter in der Regel nicht benutzt werden, sind daher saisonale Zulassungen die Regel.
Die Höhe des Beitrages für die Motorrad-Haftpflicht richtet sich in erster Linie nach der Leistung der Maschine, oftmals werden zudem Altersstaffelungen eingebaut, um die höhere Fahrpraxis älterer Fahrer zu honorieren.
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