In Deutschland muss jedes Kraftfahrzeug, das für den Straßenverkehr zugelassen werden soll, über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Wenn ein Auto oder Motorrad ohne eine solche Versicherung im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, stellt dies einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und wird als ein Vergehen strafrechtlich verfolgt. Grund für diese Versicherung ist, im Falle eines verursachten Verkehrsunfalls oder anderweitigen Schädigung Dritter durch die Nutzung des KFZ, die geschädigte Person bezüglich Personen- oder Sachschäden abzusichern. Allerdings kann es darüber hinaus sein, dass nicht nur fremde Privatpersonen oder Institutionen geschädigt werden. Auch die Schädigung von öffentlichen Einrichtungen oder der Umwelt kann Folge der Benutzung eines Kraftfahrzeugs sein. Umweltschäden können zu Beispiel durch einsickerndes Öl ins Erdreich entstehen, aber auch durch ein im Wald brennendes Fahrzeug.
Für solche Schäden an der Umwelt wurde der Schadensverursacher bis vor Kurzem nicht haftbar gemacht. Die Umweltschäden wurden grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen, vom Staat getragen, also aus Steuermitteln finanziert. Durch das im Jahr 2007 in Kraft getretene Umweltschadenschutzgesetz (USchadG), wurde nun die Verantwortung auf den Verursacher des Schadens übertragen. Erstrangig richtet sich das Umweltschadenschutzgesetz an gewerbliche Unternehmen, die innerhalb ihrer Tätigkeit den Schaden verursachen. Wird ein Umweltschaden durch beispielsweise einen schuldhaft verursachten Verkehrsunfall verursacht, ist in diesen Fällen vom Verursacher der Schaden in voller Höhe zu übernehmen. Doch der Begriff der gewerblichen Unternehmen ist dabei weit zu sehen. Jeder Selbständige, auch der, der lediglich ein kleines Gewerbe im Nebenerwerb betreibt, ist Adressat dieses Gesetzes. Daher sollte jeder Selbständige für den Fall der Fälle entsprechende Vorkehrungen treffen.
Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge sieht die Deckung von Umweltschäden in der Regel nicht vor. Manche Versicherer bieten aus diesen Gründen eine Umweltschadenversicherung für Kraftfahrzeuge an, einige wenige auch ohne einen Aufpreis. So zum Beispiel die WWK Versicherung. Die zusätzliche Umweltschadenversicherung (Kfz-USV) ist bei der WWK beitragsfrei. In dieser werden sämtliche öffentlich-rechtlichen Ansprüche versichert, die der Sanierung und dem Tragen der Kosten entsprechend dem Umweltschadenschutzgesetz dienen.
Bei der WWK handelt es sich um einen Finanzdienstleister, der sich selbst als substanz- und wachstumsstark beschreibt. Man zähle seit Jahrzehnten im Bereich fondgebundener Lebensversicherungen zu den Marktführern, und ist, nach eigenen Angaben, auch leistungsstark im Bereich der privaten Personen- und Sachversicherungen. Tatsächlich wird die WWK von verschiedenen Ratingagenturen mit sehr guten Noten bewertet. Auf die Produkte und Leistungen sollen bereits über eine Million Kunden vertrauen.
Betreffende Personen sollten unbedingt für diesen Schutz sorgen, da Umweltschäden sehr häufig enorme Kosten mit sich bringen. Da dies bei der WWK keine zusätzlichen Kosten verursacht, spricht kein Argument dagegen. (29.07.2011)
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