Genau genommen gehören die Rechtschutzversicherungen zu den Versicherungen, auf die man am ehesten verzichten kann. Sie werden zwar immer als besonders wichtig angepriesen, sind es jedoch nicht wirklich. Dafür sind sie oftmals mit einem hohen Beitrag belastet, der jährlich zu zahlen ist und der völlig an die Versicherung fließt, auch wenn sie nie in Anspruch genommen wird. Das bedeutet, dass der Beitrag immer gleich hoch bleibt, während er bei anderen Versicherungsarten oft im Laufe der Jahre sinkt (siehe KFZ Versicherungen im Kontext der Schadenfreiheitsrabatte) und dass bei Nichtinanspruchnahme auch keinerlei Rückzahlung an den Versicherten erfolgt (wie zum Beispiel bei mancher PKV).
Wie groß die Chance ist, eine Rechtschutzversicherung zu benötigen, hängt von jedem Menschen selbst ab und davon, wie seine Lebensumstände aussehen. Wer zum Beispiel täglich einen weiten Weg mit dem Auto zurücklegt, für den kann eine Verkehrsrechtschutzversicherung durchaus vorteilhaft sein. Denn sie tritt ein, wenn es durch einen Unfall zu Streitigkeiten zwischen den Beteiligten kommt. Wer neben streitsüchtigen Nachbarn wohnt, der kann ein Mietrechtschutzversicherung abschließen. Daneben gibt es noch andere Arten von Rechtschutzversicherungen, wie zum Beispiel die Berufs-, die Steuer- oder die Versicherungsrechtschutz.
Die einzelnen Arten der Rechtschutzversicherungen könnten miteinander kombiniert werden, je nach Bedarf entsteht so ein ganzes Versicherungspaket. Wichtig zu wissen ist auch, dass zum Beispiel die private Rechtschutzversicherung Steuer- oder Versicherungssachen ausschließt, hierfür ist eine eigene Rechtschutzversicherung abzuschließen.
Meist muss die Rechtschutzversicherung mindestens seit drei Monaten laufen, ehe sie in Anspruch genommen werden kann. Im Falle der Zahlung kommt die Versicherung dann für die Kosten auf, die durch die Beauftragung eines Anwaltes entstehen, für mögliche Gerichts- und Verfahrenskosten und für sämtliche Kosten, die mit der Rechtsstreitigkeit in Zusammenhang stehen. Sie übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Forderungen und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Forderungen Dritter.
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