Eine Rechtsschutz Versicherung gewährleistet den Versicherungsschutz im Falle eines Rechtsstreites und wird individuell sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen beantragt. Die Rechtsschutzversicherung baut ausschließlich auf dem Versichertenrisiko auf.
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen bis zu einer bestimmten Deckungssumme die Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare, Zeugengelder, Strafkautionen und die Gerichtskosten. Bußgelder und Geldstrafen werden jedoch nicht übernommen. Vereinbart werden häufig die Selbstbeteiligungen. Der Schutz einer Rechtsschutz Versicherung wird europaweit sowie in Mittelmeerländern wie Marokko oder Algerien gewährleistet. Viele Versicherungsgesellschaften bieten einen Versicherungsschutz auch weltweit, aber nur bei Auslandaufenthalten bis zu sechs Wochen. Dieser Versicherungsschutz ist häufig eingeschränkt und die Versicherungssumme auf 30.000 Euro begrenzt. Daher müssen die Anwaltsgebühren privat übernommen werden.
Das Eintretten einer Rechtsschutz Versicherung setzt immer das Vorliegen eines Falles voraus, wobei man darunter die tatsächliche Verletzung der Rechtspflichten versteht. Von der Versicherung wird daher keine Rechtsberatung erfasst. Darüber hinaus prüfen die Versicherer die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung.
Die Rechtsschutz-Versicherung basiert auf einem modularen Aufbau, so dass man sich für die beliebige Leistungsart entscheiden kann, sei es ein Komplettpaket mit allen möglichen Leistungsarten oder nur ein Paket mit Leistungen für einen speziellen Bereich wie beispielsweise Verkehr (siehe Verkehrsrechtsschutz) oder Beruf. Zu den am häufigsten angebotenen Paketen zählen unter anderem tatsächlich der Verkehrs-Rechtsschutz, Fahrer-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz und das Berufs-Rechtsschutz.
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