Urlaub - die schönste Zeit des Jahres - sollte auch nur mit positiven Erinnerungen behaftet sein. Aber nicht immer läuft alles so, wie man sich das vorstellt. Man kann zum Beispiel auch im Urlaub einen Unfall erleiden, krank werden. Ist man im eigenen Land unterwegs, dann sind die Formalitäten sicher nicht so kompliziert. Ein Auslandsaufenthalt zieht allerdings einige Besonderheiten hinsichtlich der Bezahlung nach sich.
Wenn mit dem bestimmten Land kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen ist, dann muss der Urlauber (als gesetzlich Versicherter, siehe GKV) sämtliche Kosten selbst tragen, die entstehen, wenn man evtl. in ein Krankenhaus muss oder auch nur in einer Praxis behandelt werden muss und einige Arznei- und Heilmittel benötigt. Es kann gar passieren, dass man den Urlaub frühzeitig abbrechen muss, was noch weitere Kosten nach sich zieht. Ist man im Besitz einer Auslandsreiseversicherung, dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Eine solche Auslandsreiseversicherung kann für eine bestimmte Urlaubsreise, also für einen jeweiligen Zeitraum oder als Jahres-Reiseversicherung abgeschlossen werden. Verreist man mehrmals im Jahr, bietet sich ganz sicher der Jahresvertrag an.
Erachtet man es für nötig, kann man auch eine sogenannte Reiserücktrittversicherung in die Auslandsreiseversicherung einschließen, die die Kosten übernimmt, sollte man vom Reisevertrag aus Krankheitsgründen zurücktreten müssen.
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