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GEPÄCKVERSICHERUNG

Grundwissen zur Gepäckversicherung

Im Zusammenhang mit Urlaubs- oder Geschäftsreisen, werden heute eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungen angeboten. So gibt es zu Beispiel Reisekrankenversicherungen, Reiserücktrittsversicherungen oder Reisegepäckversicherungen.

Die Gepäckversicherung ersetzt Schäden, die an dem Gepäck des Reisenden durch Fremdeinwirkung entstehen.
Zu den versicherten Schadensfällen gehören zum Beispiel Diebstahl, Raub oder vorsätzliche Sachbeschädigung Dritter des Gepäcks.
Auch die Beschädigung im Rahmen eines Verkehrsunfalles, sowie durch Umwelteinflüsse wie Blitzschlag, Überschwemmung oder Feuer wird von der Gepäckversicherung finanziell reguliert. Zudem wird ein Schaden ersetzt, der durch das fahrlässige Verhalten eines Dritten entsteht, zum Beispiel beim Gepäck verladen am Flughafen durch das dortige Personal.

Wie bei nahezu allen Versicherungen üblich, werden auch bei der Gepäckversicherung Schäden nicht ersetzt, die aufgrund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Besitzers entstehen. Ferner sind auch einige weitere Risiken nicht versichert, wie z.B. Höhere Gewalt, Beschlagnahme des Gepäcks durch den Zoll, Diebstahl von Geld, sowie Schäden durch ein mangelhaftes Gepäckstück.

Die Beitragshöhe zur Gepäckversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme. Diese sollte sich am Wert des Gepäcks an sich, sowie dessen Inhalt orientieren. Für eine Versicherungssumme von beispielsweise 1.500 Euro zahlt man einen durchschnittlichen Jahresbeitrag von 40-60 Euro.

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