Wer im Reisebüro seinen Urlaub bucht wird in der Regel immer danach gefragt, ob der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung gewünscht wird. Wie wichtig eine solche Versicherung ist, wird anhand der Kosten deutlich, die entstehen, sollte im Auslandsurlaub ein Arztbesuch nötig werden, der unter Umständen gar einen Rücktransport nach Hause erforderlich macht. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Arztbehandlungen nur in der Höhe der Behandlungskosten in Deutschland und das auch nur in den Ländern, mit denen ein EU-Sozialversicherungsabkommen besteht. Für andere Länder werden Krankheitskosten gar nicht übernommen; ein Rücktransport in die Heimat schon gar nicht. Eine Auslandsreisekrankenversicherung hingegen zahlt die Kosten von stationären und ambulanten Heilmaßnahmen im Urlaub gleichermaßen, unabhängig von der Höhe. Ebenfalls erstattet werden Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlungen oder der Transport in ein nahe gelegenes Krankenhaus sowie der Rücktransport nach Hause. Der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung bieten Reisebüros über ihre eigenen Agenturen an, aber auch die privaten Versicherungen haben Auslandsreisekrankenversicherungen in ihrem Angebot. Die Laufzeit dieser Versicherungen ist dabei unterschiedlich. Die meisten werden lediglich für die eine Reise abgeschlossen und laufen dann aus. Andere Auslandsreiseversicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt werden. Zu empfehlen sind solche Versicherungen eher für Menschen, die während eines Jahres öfters ins Ausland reisen. Die Höhe der Prämie hingegen variiert von Anbieter zu Anbieter. Eine günstige Reisekrankenversicherung erhalten Verbraucher über das Internet; die Angebote der Reisebüros bzw. der filialgeführten Versicherungsagenturen sind hingegen deutlich teurer. Und wer lediglich für seinen Jahresurlaub eine Reisekrankenversicherung abschließen möchte, kann durchaus im Internet fündig werden und dort eine entsprechende Versicherung abschließen. Wichtig in dem Zusammenhang ist nur, dass die Seriosität der Versicherung wirklich gegeben ist und sie auch dann zahlt, wenn der Leistungsfall eintritt.
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