Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche bzw. die private Krankenversicherung alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer notwendigen Behandlung des Patienten stehen. Diese Tatsache gilt allerdings ohne Einschränkungen nur für Behandlungen in Deutschland - zumindest im Falle der GKV. Aus diesem Grunde sollte man sich bei Reisen ins Ausland vorher auf jeden Fall informieren, welche Leistungen in diesem Fall bzw. dem jeweiligen Land von den Krankenkassen übernommen werden.
Damit man auch bei Auslandsreisen voll abgesichert ist, bieten viele Versicherer die Möglichkeit an, Reisekrankenversicherungen abzuschließen. Grundsätzlich werden diese Reisekrankenversicherungen als Tages- oder Jahrespolice angeboten. Eine Jahrespolice empfiehl sich immer dann, wenn man mehrmals im Jahr in das Ausland verreist und die Gesamtdauer mehr als sechs Wochen beträgt.
Reisekrankenversicherungen sind notwendig, da gerade im europäischen Ausland die Ärzte eine Privatrechnung stellen bzw. man die Behandlungskosten direkt an Ort und Stelle zahlen muss. Nachfolgend entsteht dann das Problem, dass diese Behandlungskosten oftmals durch gesetzliche Krankenversicherungen nicht anerkannt werden, und daher durch gesetzliche Krankenversicherer auch nicht erstattet oder ggf. nur zu einem Bruchteil erstattet würden.
Ebenso verhält es sich mit medizinisch notwendigen Rücktransporten nach Deutschland. Auch diese werden nicht von der "normalen" Krankenversicherung übernommen, sonder auch in diesem Fall ist der Abschluss einer speziellen Reisekrankenversicherung sehr sinnvoll.
Fazit: Wer häufiger ins Ausland verreist, für den sind Reisekrankenversicherungen eine gute Vorsorge bzw. finanzielle Absicherung für den Fall einer Erkrankung auf der Reise - zumal Reisekrankenversicherungen wirklich nicht teuer sind.
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