Viele Versicherungsgesellschaften halten für ihre Versicherten die Möglichkeit bereit, über eine Zusatzversicherung ihre Brillen und Kontaktlinsen versichern zu lassen. War es bis Dezember 2003 noch möglich, über die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss für Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen zu beziehen, so muss man seit 01. Januar 2004 für eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse oder Versicherung eine Zusatzversicherung abschließen, da die Krankenkassen diese Leistungen aus ihren Leistungskatalogen entfernt haben. Leistungsberechtigt sind nur noch Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie Sonderanfertigungen für stark sehbehinderte Erwachsene.
Die meisten Krankenkassen, aber auch private Versicherungsgesellschaften haben diese zusätzlichen Leistungen in ihr Angebot integriert. Wer auf der Suche nach einer Zusatzversicherung ist, sollte vor allen Dingen die Leistungshöhe, die Leistungsdauer und die dann von Versicherungsseite zu erbringenden Leistungen vergleichen.
Welche Leistungen werden übernommen? Muss eine Veränderung der Sehstärke vorliegen? Wer darf diese feststellen? Der Augenarzt oder der Augenoptiker? Wie hoch fällt die Erstattung für die Gläser, das Gestell und die Kontaktlinsen aus? Wie oft im Jahr und bis zu welcher Höchstgrenze? Was ist bei Verlust oder Bruch? Fragen, die vor Abschluss der Versicherung genauestens geklärt werden sollten.
Die Kosten für die entsprechenden Sehhilfen werden von den meisten Anbietern anteilig übernommen. Je nach Versicherungsabschluss bis 80 % der anfallenden Beträge. Ein jährlicher Höchstbetrag begrenzt außerdem den finanziellen Rahmen.
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