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LEIBESFRUCHTVERSICHERUNG

Versicherung rund um das Fohlen

Eine Leibesfruchtversicherung kann für Fohlen abgeschlossen werden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften beginnt der Versicherungsschutz frühestens mit siebten Monat der Trächtigkeit und endet automatisch, sobald das Pferd fünfundvierzig Tage alt geworden ist. Damit versichert die Leibesfruchtversicherung das Fohlen während der letzten Monate im Bauch der Mutterstute ebenso wie während der ersten Lebenstage. Die Gründe für den Eintritt des Versicherungsfalls und somit der Zahlungspflicht der Versicherungsgesellschaft differenzieren je nach Versicherung, so leistet die Uelzener Versicherung bis zum 28. Lebenstag nur bei Tod oder Nottötung wegen Krankheit oder wegen eines Unfalls, während die dauerhafte Unbrauchbarkeit des Tieres ebenso wie dessen Diebstahl erst ab dem 29. Tag nach der Geburt des Fohlens versichert ist. Auf der anderen Seite steigt der auszuzahlende Betrag neunundzwanzig Tage nach der Geburt des Fohlens von fünfzig auf achtzig Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, eine hundertprozentige Auszahlung ist in den Versicherungsbedingungen nicht vorgesehen. Die Uelzener bietet lediglich die Versicherungssummen von 1500 und 2000 Euro an, dieser Betrag erscheint für Trab- und Galopprennpferde als recht gering. Ein weiterer Anbieter von Leibesfruchtversicherungen bei Pferden ist die Versicherungskammer Bayern (VKB). Die Prämie für eine Leibesfruchtversicherung bei Pferden beträgt durchschnittlich zehn Prozent der Versicherungssumme.

Außer für Pferde wird die Leibesfruchtversicherung auch für Rinder angeboten. Einer der wenigen Anbieter in diesem Bereich ist die GHV Darmstadt. Auch bei der Leibesfruchtversicherung für Rinder richtet sich der Beitrag nach der vereinbarten Versicherungssumme und ist in Form einer Einmalzahlung unmittelbar nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zu leisten. Im Gegensatz zur Leibesfruchtversicherung bei Pferden werden die meisten Policen für Rinder jedoch als kombinierte Trächtigkeits- und Leibesfruchtversicherungen verkauft, so dass auch eine Entschädigung gezahlt wird, wenn das Muttertier vor oder bei der Geburt stirbt, das Kälbchen jedoch lebensfähig ist.

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