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OP-KRANKENVERSICHERUNG FÜR KATZEN

Operationsversicherung für die Katze

Für viele Menschen ist ein Leben ohne ihr geliebtes Haustier überhaupt nicht vorstellbar. Besonders Katzen haben sich dabei in die Herzen der Deutschen geschmust und nehmen noch vor den Hunden klar die Spitzenposition bei den Haustieren der Deutschen ein. Was aber tut man, wenn es dem geliebten Vierbeiner einmal nicht mehr so gut geht? Auch Katzen können durchaus krank werden und müssen zum Teil sogar operiert werden. Nun, in der Regel muss der Katzenbesitzer die Kosten für eine solche Operation selber tragen. Ist das Tier sehr krank, können so schnell viele tausend Euro fällig werden - eine Summe, die viele Katzenbesitzer beim besten Willen nicht aufbringen können. Der Tod des Tieres ist in diesen Fällen leider oft die unvermeidbare Folge.

Mit einer OP-Krankenversicherung für Katzen lässt sich dieses finanzielle Problem jedoch ein- für allemal aus der Welt schaffen. Wie eine private Krankenzusatzversicherung bei Menschen greift eine solche Versicherung im Leistungsfall ein und übernimmt sämtliche anfallenden Kosten. Im Falle einer Op-Krankenversicherung für Katzen sind dies, der Name verrät es ja bereits, Kosten, die für eine medizinisch notwendige Operation fällig werden. "Medizinisch notwendig" ist hier besonders wichtig, denn nicht notwendige Operationen, wie z.B. Kastrationen, werden von einer solchen Op-Krankenversicherung für Katzen, in aller Regel nicht übernommen.

Die meisten Op-Krankenversicherungen für Katzen werden von Spezialversicherern angeboten, da die normalen Versicherungsgesellschaften in der Regel kein Engagement in diesem Bereich zeigen (wollen). Neben der Agila ist es in Deutschland vor allen Dingen die Uelzener, die solche Versicherungen für Katzen (und übrigens auch für Hunde) anbietet.

Ein wenig Obacht ist dennoch gefordert, da die Unterschiede zwischen den Katzen OP-Versicherungen mitunter überaus gravierend sind. So ist es zum Beispiel bei einigen Versicherungsgesellschaften üblich, nur den 1fachen Satz der Tierärztegebührenverordnung zu tragen, wohingegen es andere Gesellschaften gibt, die auch den 2fachen oder gar den 2,5fachen Satz der Tierärztegebührenverordnung übernehmen. Mit einem solchen Vertrag ist man natürlich wesentlich besser beraten, da Tierärzte oft mehr als den einfachen Satz abrechnen.






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