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HUNDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Versicherung zur Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehaftpflichtversicherung gehört inzwischen auch schon fast zu den Pflichtversicherungen. Viele Ordnungsämter fordern bei der Anmeldung eines Hundes inzwischen den Nachweis einer solchen Hundehaftpflichtversicherung. Aber auch ohne diese gesetzliche Vorgabe ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung für einen Hundehalter sinnvoll.

Als Tierhalter, also auch als Hundebesitzer, ist man verpflichtet für alle Schäden aufzukommen, die ein Tier anrichtet (Tierhaftpflicht bzw. Tierhalterhaftpflicht). Nach dem BGB ist die Haftungsgrenze hierfür sogar in unbegrenzter Höhe vorgesehen. Rechtlich gesehen, stellt schon die Haltung eines Hundes eine Gefahr dar, für die ein Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden, haften muss. Nur wenn eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Geschädigten nachweisbar ist, können Schadensersatzansprüche ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Versicherbare Gefahren in der Hundehaftpflicht Versicherung sind: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden oft als Folge von Personen und/oder Sachschäden.

Ein Hund hat durch einen Biss schnell eine Körperverletzung herbei geführt. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt sie vor den finanziellen Gefahren eines solchen Schadens. Kosten für einen solchen Schaden können schnell unübersehbar werden. Neben den Sachschäden für eine eventuell beschädigte Kleidung, oder die Beule die entstanden ist weil der Hund in ein Fahrzeug gelaufen ist, können schnell Forderungen durch Verletzungen entstehen, die jeden finanziellen Rahmen sprengen. Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld sind nur einige der Forderungen, die dann als Hundehalter an sie gestellt werden könnten.

Die Prämienberechnung bei der Hundehaftpflichtversicherung orientiert sich an verschieden Faktoren. So ist der Abschluss einer solchen Versicherung für Halter von sogenannten Anlagenhunden oft höher als der Beitrag für Hunde, die nicht auf der Anlageliste für Hunde stehen.

Unterschiedliche Selbstbeteiligungen im Schadensfall sowie unterschiedliche Deckungssummen in den Gefahrenbereichen sind ebenfalls der Ursprung der unterschiedlichen Tarifstrukturen für die Hundehaftpflichtversicherung.


Haftpflichtversicherung für Hunde






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