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VERSICHERUNGEN & KREDITKARTEN

Versicherungen im Leistungsumfang der Karte

Kreditkarten können in der ganzen Welt zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Deshalb sind sie vor allem bei Geschäftsreisenden beliebt, aber auch für eine Urlaubsreise sehr sinnvoll. Doch welche Versicherungen gibt es zu Kreditkarten dazu?

Versicherungen zu Kreditkarten - Vorteile für Karteninhaber

Der Vorteil einer integrierten Versicherung: Der Inhaber muss keine Extra-Police abschließen, denn der Versicherungsschutz ist im Kartenpreis bereits enthalten. Angeboten werden in der Regel eine Auslandsreise-Krankenversicherung und ggf. eine Reiserücktrittsversicherung. Darüber hinaus gibt es als weitere Versicherungsoptionen eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung, eine Auslandsgepäckversicherung und eine Waren- und Einkaufsversicherung. Gerade Auslandskrankenversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen können als Extra-Policen sehr teuer werden. Standardmäßig sind die Kreditkarten-Versicherungen oft bei goldenen Kreditkarten enthalten.

Versicherungen zu Kreditkarten - Darauf sollten Karteninhaber achten

Nicht alle angebotenen Versicherungen, die es zu Kreditkarten dazu gibt, gelten im gleichen Umfang. Unterschiede können bei den Bedingungen bestehen. So muss beispielsweise bei der Einkaufs- und Warenversicherung, die gegen Diebstahl und Beschädigungen schützt, die Ware mit der Kreditkarte bezahlt worden sein. Bei anderen Anbietern gilt der Schutz einer Reisekrankenversicherung oder eine Reisegepäckversicherung auch unabhängig von der Kartenzahlung. Allerdings kann hier wiederum der Versicherungsumfang nur auf den Karteninhaber begrenzt sein. Ehepartner oder Familienmitglieder können die Versicherung nur nutzen, wenn sie über eine eigene Zusatzkarte zur Hauptkarte verfügen. Beim Vertragsabschluss sollten die Angebote miteinander verglichen werden und Vertragsbedingungen genau gelesen werden.

Die Restschuldversicherung bei Kreditkarten - sinnvoll oder nicht?

Gegen eine zusätzliche Gebühr kann bei Kreditkarten auch eine Restschuld- oder Ratenschutzversicherung vereinbart werden. Sie zahlt unter anderem bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den offenen Kartensaldo. Sinnvoll ist das allerdings nur bei hohen Kreditkartenbeträgen und bei vereinbarter Ratenzahlung. Die Versicherungsprämie wird monatlich neu auf der Basis des offenen Kartensaldos berechnet.






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