Wer eine Reise bucht, muss sich auch für gewöhnlich mit der Frage nach einer Reiserücktrittsversicherung auseinander setzen, da aufgrund der hohen Frühbucherrabatte eine Urlaubsreise oftmals mehrere Monate im Voraus gebucht wird. Je mehr also die Zeit bis zum Reiseantritt in der Zukunft liegt, umso größer sind die Risiken, die zu einer Stornierung führen können. Dieses können beispielsweise Krankheit, Tod, unerwartete Schwangerschaft oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein. Bei Stornierung der Reise können allerdings Stornokosten von bs zu 70 % auf Sie zukommen, je nachdem wieviel Zeit bis zum Reiseantritt verbleibt. Um die Kosten einer Stornobuchung zu vermeiden bzw. zu reduzieren wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Hierbei entschädigt das Versicherungsunternehmen die nachweislich geschuldeten Rücktrittskosten des Versicherten, wenn dieser die bei einem Reiseunternehmen gebuchte Reise nicht antritt. Sollte in den Reisekosten bereits eine Stornoversicheurng enthalten sein, kann sogar auch der eventuell vereinbarte Selbstbehalt erstattet werden.
Voraussetzung für den vollen Erhalt des Versicherungsschutzes ist ein kurzfristiger Abschluss der Reiserücktrittsversicherung, spätestens jedoch 2 Wochen nach Reisebuchung. Die Höhe der Kosten einer Reiserücktrittsversicherung richtet sich Reisepreishöhe pro Person, in der Regel bieten die Versicherungsunternehmen auch die Möglichkeit Familientarife zu buchen. Oftmals ist die Versicherung von Seiten des Versicherers auf einen Höchstbetrag begrenzt. Eine weitere Möglickeit ist die Kombination einer Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung. Diese erstattet die Kosten, die bei einer vorzeitigen Beendigung des Urlaubs aufgrund von Krankheit oder eines Todesfalles in der Familie. Neben den bereits aufgeführten Stornokosten und Kosten der nicht in Anspruch genommenen Leistungen übernimmt diese Versicherung auch den vorzeitugen Rücktransfer. Es gibt allerdings auch Gründe, bei denen ein Versicherungsschutz nicht gewährleistet wird. Die ist zum Beispiel bei Gefahren durch einen Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse der Fall, und auch wenn der Eintritt des Versicherungsfalls bereits bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorhersehbar war. |