Die Bauwesenversicherung dient dem Schutz des Bauunternehmers vor unvorhersehbaren Schäden auf einer Baustelle, insbesondere solcher, die durch Naturkatastrophen wie Sturm und Hochwasser verursacht werden. Im Allgemeinen sind es auch durch Vandalismus, Konstruktionsfehler oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Ein Bauwerk kann erst nach dessen Abnahme durch den Bauherrn vergütet werden. So muss beispielsweise der Bauunternehmer bei einer Beschädigung des Rohbaus durch das Hochwasser dieses erneut bauen. Dabei erhält er vom Bauherrn nur das einmalige Entgelt. Von der Bauwesenversicherung erhält der Bauunternehmer für die entstandene Verluste einen Leistungsersatz.
Bauwesenversicherung: ABN & ABU
Die Bauwesenversicherung wird von den Versicherungsgesellschaften in zwei Formen vertrieben. Mit dem Bedingungswerk "ABN" werden für einen Gebäudenbau alle Leistungen versichert. Mit dem Bedingungswerk "ABU" werden dagegen Bauleistungen und Nebenleistungen selbst versichert. Diese Bedingungswerke unterscheiden sich wenig voneinander und bei den Regelungen und Versicherungsausschlüssen sind sogar identisch. Bezüglich des zu versicherten Objekts finden sich aber einige Unterschiede zwischen den Versicherungsarten der Bauwesenversicherung.
Nach dem "ABN" zielt die Versicherung auf ein bestimmtes Objekt und dient somit den Interessen des Bauherrn sowie des Generalunternehmens, die eine Absicherung des gesamten Objektsbaus bevorzugen. Die Risiken werden bei "ABN" als Unternehmerrisiko und Bauherrenrisiko bezeichnet. Nach dem "ABU" zielen die Bauversicherungen dagegen auf Nebenleistungen und Bauleistungen des Bauhauptgewerbes sowie des Baunebengewerbes. Eine ABU-Versicherung ist somit typisch für die Bauunternehmer.
Die ABU-Versicherung stellt eine eigene Form der Bauwesenversicherung dar, die auch vom Bauherrn zu tragende Schäden versichert. Der Bauherr selbst kann ebenfalls solche Versicherung abschließen, so dass auf diese Weise eine selbstständige Bauherrenversicherung entsteht. Hat man vor, die gesamten Schäden für einen Bauobjekt bezüglich der Haftungsmöglichkeiten der Beteiligten am jeweiligen Bauvorhaben zu versichern, so sollen beide Versicherungsarten abgeschlossen werden.