Eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch extreme Naturereignisse verursacht werden. Darunter fallen Schäden durch Lawinen, Schneedruck, Hagel, Sturm, Sturmböen, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch und Vulkanausbrüche.
Ohne größere Komplikation kann eine Versicherung gegen Sturmschäden erworben werden. Die Versicherer bieten diese bereits seit mehren Jahren an. Problematischer kann der Abschluss einer Versicherung in Bezug auf die anderen Schadensgründe sein. Dies resultiert daraus, dass Elementarschäden in der Regel keine Einzelschäden hervorrufen, sondern kumulativ auftreten. Das bedeutet, dass ein Elementarereignis eine große, und vor allem kostenintensive, Zahl von Schäden hervorruft. Hier liegt auch der Grund, weshalb ein Teil der Elementarschäden optional in der Gebäude- und Hausratversicherung mitversichert werden muss. Aufgrund der zu erwartenden, teilweise immensen Schadenshöhen, findet im Vorfeld der Vertragsbindung, eine genaue Prüfung der Risikofaktoren seitens des Versicherungsträgers statt.
Für die Versicherbarkeit und die Höhe der Beiträge ist die Lage der zu versichernden Immobilie entscheidend. Besteht dort die akute Gefahr eines Elementarschadens, beispielsweise im Hochwasser- oder Lawinengebiet, sind die Beiträge dementsprechend höher. Hier gilt allgemein das Äquivalenzprinzip, was die Gefährdungslage mit den Beiträgen verknüpft. In erweiterten Versicherungen gegen Elementarschäden sind die Einzelgefahren häufig nicht frei wählbar. Es gilt ein Versicherungsschutz gegen die Gesamtheit der Schadensursachen, auch wenn diese recht unwahrscheinlich sind. Aufgrund des Risikoausgleichs ist diese Vertragsgestaltung jedoch notwendig. |