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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG |
Wichtig für jeden: die Haftpflichtversicherung
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Bei der Haftpflichtversicherung werden die Versicherten vor den finanziellen Folgen in Bezug auf Schadensersatzforderungen seitens Dritter abgesichert. Die Haftpflicht von Personen ist grundsätzlich gesetzlich verankert und besagt, dass jeder dazu verpflichtet ist, einen Schaden zu beheben, den er einem Dritten zugefügt hat.
Im konkreten Schadensfall prüft die Versicherung zuerst, ob seitens des Geschädigten überhaupt ein berechtigter Anspruch vorliegt. Ist dies gegeben, kommt sie für all jene Schäden auf, die einerseits an Personen, andererseits an konkreten Sachen gegeben sind. Die Grenze der Schadensdeckung ist in den Statuten des Versicherungsvertrages verankert. Sie ist nicht innerhalb eines Versicherungsunternehmens einheitlich, sondern bemisst sich an den Kundenwünschen. Je höher die Deckungsgrenze angesetzt sein soll, desto höher fallen auch die Beitragszahlungen aus.
Innerhalb der Haftpflichtversicherung bestehen verschiedene Kategorien, die unterschiedliche Bereiche von Schadensfällen eingrenzen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch die mit ihm in einem Haushalt lebende Familie, hierbei regulär den Ehepartner, sowie die Kinder. Dieser Schutz ist auch für unverheiratete Lebenspartner möglich.
Bei der Haus- und Grundstückhaftpflicht ist einerseits der Besitzer des Hauses im Falle einer Eigennutzung, als auch im Falle einer Vermieterfunktion abgesichert.
Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz für die Schäden, die im Kontext der Ausübungen der beruflichen Tätigkeit entstehen können und so weiter.
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Besser eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen!
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Wann die Haftpflichtversicherung nicht zahlt
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Die Haftpflichtversicherung deckt im Übrigen keine Schäden, die durch grob fahrlässiges oder aber vorsätzliches Handeln des Versicherten entstehen. Bezüglich der Versicherungstarife wird zwischen jenen mit Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung unterschieden. Bei der Selbstbeteiligung greift die Deckung erst ab einer vorab vertraglich vereinbarten Schadenshöhe. Im Gegenzug sind die Beiträge der Versicherung hierbei deutlich günstiger.
Die Haftpflichtversicherung muss für einen Mindestzeitraum von einem Kalenderjahr abgeschlossen werden. Ohne rechtzeitige Kündigung erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
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Arten der Haftpflichtversicherung
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Versicherungsvergleich Haftpflicht
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