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ARBEITGEBERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Vorsorge im Rahmen der Arbeitgeber Haftpflicht

Eine Arbeitgeberhaftpflicht tritt immer dann ein, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Schaden erleidet, sei es durch einen Unfall oder eine berufsbedingte Krankheit. In diesem Fall kann der Arbeitgeber für finanzielle Folgen, die dem Arbeitnehmer entstehen, haftbar gemacht werden. Deswegen ist ein Versicherungsschutz gegen diese Risiken für Arbeitgeber unabdingbar und in vielen Ländern Pflicht. In Deutschland übernehmen die Berufsgenossenschaften die Arbeitgeber-Haftpflichtversicherung. Alle Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen, sind versicherungspflichtig. Für jeden Gewerbezweig existiert eine eigene Berufsgenossenschaft, insgesamt sind es 35. Die Beiträge, die ein Unternehmer an die Berufsgenossenschaft zahlen muss, sind abhängig von der Gesamt-Lohnsumme für alle Arbeitnehmer und der Gefahrenklasse, der die Branche zugeordnet ist. Falls ein Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit geschädigt wurde, zahlt die Berufsgenossenschaft Geld- oder Sachleistungen. Dazu gehören auch Rehabilitationsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Berufsförderung, denn die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit hat Priorität. Andere Leistungen sind zum Beispiel die Zahlung von Verletztengeld, Renten oder Entschädigungen an Hinterbliebene im Todesfall.

Wenn ein Unternehmen Niederlassungen im Ausland betreibt, müssen die landeseigenen Bestimmungen im Hinblick auf die Arbeitgeberhaftpflicht beachtet werden. Nicht in jedem Land besteht die Pflicht, sich gegen das Arbeitgeberhaftpflichtrisiko zu versichern. Im Schadensfall kann ein fehlender Versicherungsschutz jedoch existenzbedrohend sein. Auch hinsichtlich der Anforderungen an die Versicherungsverträge sind Unterschiede zu beachten. In China hat zum Beispiel jede Provinz ihre eigenen Bestimmungen. Zu beachten ist hier auch, dass fast ausschließlich chinesische Versicherungsgesellschaften zugelassen sind. Eine Pflicht zur Arbeitgeber-Haftpflichtversicherung besteht in China jedoch nicht. In Großbritannien dagegen riskiert man ohne den Nachweis einer Employers Liability Insurance – so die britische Bezeichnung – Bußgelder oder sogar ein Berufsverbot. Auch darf diese Versicherung in Großbritannien nur bei extra dafür autorisierten Versicherern abgeschlossen werden. Gründliche Informationen zum Thema sind daher für international tätige Unternehmer äußerst wichtig. (20110207)






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