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HAUSHAFTPFLICHT

Viele Gefahren: die Haftung rund um das Haus

Eine Haushaftpflicht ist eine fast unumgängliche Versicherung für jeden Hausbesitzer oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks. Schädigt ein Hausbesitzer oder Grundbesitzer eine andere Person vorsätzlich oder schuldhaft, so ist er laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, für den aufkommenden Schaden in voller Höhe zu haften, im schlimmsten Fall mit dem gesamten Vermögen. Leicht fallen bei Personenschäden Summen in Millionenhöhe an. Insofern ist eine Haushaftpflicht für ein vermietetes Gebäude quasi zwingend notwendig, um im Schadensfall nicht in existenzielle Nöte zu geraten. Für ein selbstbewohntes Haus ist die Haushaftpflicht in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Ein Schaden kann schnell entstehen. Bei schadhaften, unter Umständen schlecht beleuchteten Wegen oder durch unzureichendes Streuen von Sand oder Salz bei Eis- oder Schneeglätte können Personen leicht stürzen und sich dadurch ernsthafte Verletzungen zuziehen. Durchaus mit bleibenden Folgen, für die der Grundstücksbesitzer finanziell aufkommen muss. Daher sollten Versicherungsnehmer unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme vertraglich nicht zu gering angesetzt ist. Gerade bei älteren Verträgen liegt die Deckungssummer unterhalb einer Million Euro – ein Betrag, der selten ausreichen wird, um ernsthafte Personenschäden oder größere Sachschäden zu begleichen.

In der Regel unterscheiden sich die Leistungen der Haushaftpflichtversicherungen verschiedener Versicherungsgesellschaften untereinander kaum. Es sind aber dennoch enorme Beitragsunterschiede auszumachen, so dass ein intensiver Preisvergleich mehr als sinnvoll erscheint. Der Versicherungsbeitrag für eine Haushaftpflicht hängt oftmals ab von der Höhe der erzielenden Jahresbruttomiete und der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten. Stehen optional noch KFZ-Stellplätze oder Garagen zur Verfügung, können auch diese in die Berechnung des Versicherungsbeitrages für eine Haushaftpflicht eines z.B. Mehrfamilienhauses mit einbezogen werden. Meist fällt für den Versicherungsnehmer nur ein relativ geringer Jahresversicherungsbeitrag an, der im Schadensfall aber mehr als gut angelegt ist.


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