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JAGDHAFTPFLICHT

Haftpflichtversicherung für Jäger

Wie jeder weiß, ist für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs auf unseren Straßen eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Das liegt an der besonderen Gefahr, die bereits durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen ausgeht. Genauso verhält es sich auch mit einer anderen Versicherung – der Jagdhaftpflichtversicherung. Sie ist für jeden von Gesetz wegen vorgeschrieben, der die Jagd ausüben möchte. Bereits bei der Beantragung des notwendigen Jagdscheines, muss man den Nachweis erbringen, dass eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung vorliegt. Verbunden mit der Tatsache, dass man bei der Jagdausübung in der Regel eine Schusswaffe benutzt, können im Schadenfall auf den Jäger schnell enorme Summen zukommen, die für die Schadensregulierung aufgebracht werden müssten. Genau aus diesem Grund wurde die Jagdhaftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Damit soll gewährleistet werden, dass der Geschädigte in einem Schadenfall nicht aufgrund von Liquiditätsproblemen des Verursachers auf seine Forderungen verzichten muss.

Für die Versicherungssumme hat der Gesetzgeber auch konkrete Mindestsummen vorgesehen. Sie betragen für Personenschäden 500.000,-- € und 50.000,-- € für Sachschäden. In aller Regel ist mit der Jagdhaftpflichtversicherung nicht nur das Handeln des Jägers selbst abgesichert. Meist ist in dieser Versicherung des Jägers auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung integriert, die bis zu zwei Tiere versichert. Bei den Tieren kann es sich um Jagdhunde, Jagdvögel oder auch Frettchen handeln. Wenn diese Tiere einen Schaden verursachen, so wird auch hier von der Versicherung die entsprechende Leistung übernommen.

Eine Jagdhaftpflichtversicherung wird im Normalfall für den gleichen Zeitraum abgeschlossen, die auch die Gültigkeit des Jagdscheines umfasst. Dieser wird in der Regel immer zeitlich begrenzt ausgestellt, kann aber auch immer wieder verlängert werden. Bei der Versicherungssumme sollte man sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen orientieren. Die meisten Versicherungen bieten auch von sich aus bereits Pauschalsummen an, die bei Personenschäden 5.000.000,-- € beträgt. Wenn man bedenkt, dass auch ein Jäger nach dem BGB für jeden von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang haftet, empfiehlt es sich auch, eine solche Versicherungssumme als Minimum anzusehen. Damit erfüllt man die gesetzlichen Vorgaben und beugt für den Schadenfall vor, dass man nicht mit privaten Vermögen haftet, weil die Schadenssumme die Versicherungssumme bei Weitem übersteigt.


Feuersozietät Jagd-Haftpflichtversicherung






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