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DIENSTHAFTPFLICHT

Diensthaftpflichtversicherung für öffentl. Dienst

Die Diensthaftpflichtversicherung wird auch als Amtshaftpflichtversicherung bezeichnet. Sie dient dem Schutz von Mitarbeitern des öffentliches Dienstes. Die Diensthaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtschäden ab, die der Versicherte im Rahmen seiner beruflichen Ausübungen gegenüber Dritten verursacht hat. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht nur Beamte eine Haftpflicht im Rahmen ihrer Dienstausübung haben. Auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind gemäß Paragraph 839 des BGB in der persönlichen Haftung im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnisses. Somit stehen gerade Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in einem besonders hohen Risiko hinsichtlich ihrer Haftung. Die Diensthaftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Dienstausübung verursacht, wendet aber gleichzeitig auch unberechtigte Forderung Dritter gegenüber dem Mitarbeiter ab.

Die Risiken, die die Diensthaftpflichtversicherung abdeckt, sind sehr vielfältig. Hier kann es der Lehrer sein, innerhalb dessen Unterricht ein Schüler einen Unfall erleidet, der möglicherweise noch bleibende Folgen hat. Aber auch Entscheidungen von Verwaltungsangestellten können Folgen nach sich ziehen, für die der angestellte in die Haftung genommen wird. So kann ein von einer Entscheidung betroffener Bürger Ansprüche gegenüber der Behörde beziehungsweise dem Angestellten erheben, die dann von der Diensthaftpflichtversicherung getragen werden. Sachschäden oder Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung stehen, werden in Höhe der konkret vereinbarten Versicherungssumme innerhalb der Diensthaftpflichtversicherung abgesichert.

Die Zusammenstellung der Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung kann sehr individuell verlaufen und so kann bis zum Verlust von Dienstschlüsseln, Dienstkleidung oder auch Ausrüstungsgegenständen alles in die Diensthaftpflichtversicherung mit aufgenommen werden, was im individuellen Fall notwendig ist. Da statistisch die Vermögensschäden die häufigsten Haftpflichtschäden im öffentlichen Dienst sind, empfiehlt es sich, diesen Vermögensschaden in die Diensthaftpflichtversicherung mit einzubeziehen. Wichtig zu wissen ist, dass bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst die Diensthaftpflichtversicherung nicht abschließen können und auf andere Versicherungsmodelle zurückgreifen müssen - beispielsweise Ärzte oder Hebammen.

Große deutsche Versicherungsgesellschaften für die Diensthaftpflichtversicherung sind die Allianz, die Axa Versicherung sowie die HUK.






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