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MEDIEN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Versicherungsschutz einer Medienhaftpflicht

Wer seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Medien nachgeht, muss beinahe täglich mit Haftungsansprüchen rechnen, welche beispielsweise aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten eintreten können. Hier wird der Verursacher, welcher Dritten Schaden zufügt, in vollem Umfang zu Erstattung des Haftungsanteils verpflichtet. Diese Übernahmeregelung gilt sowohl für Personen- als auch für Vermögens- und Sachschäden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Medien-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine private Haftpflichtversicherung tritt bei allen Belangen im privaten Bereich für Schäden in Kraft. Daher verwundert es wenig, dass eine Medien-Haftpflichtversicherung bei der Ausübung der eigenen gewerblichen Tätigkeit unabdingbar erscheint, um finanzielle Folgen im Schadensfall effektiv abwehren oder mindern zu können.

Die angebotenen Leistungen einer Medien-Haftpflichtversicherung

Wenn man sich für den Abschluss einer Medien-Haftpflichtversicherung entschließt, kann nach den Werbeaussagen vieler Anbieter von einer Übernahme der Schadensersatzansprüche Dritter profitieren. Allerdings tritt der Versicherungsschutz nur in Kraft, wenn sich die entstandenen Schäden rein aus dem Bereich der unternehmerischen Tätigkeit ergeben. Neben den bereits erwähnten Übernahmebereichen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden erscheinen ebenfalls Umweltschäden aufgrund des eigenen Berufes durch den gewählten Versicherer abgedeckt. Um den Versicherungstyp den persönlichen Ansprüchen und Bedürfnissen entsprechend gestalten zu können, bieten vielen Versicherer die Möglichkeit, eine individuelle Deckungserweiterung vereinbaren zu können. Wer das System der Medien-Haftpflichtversicherung durchblicken möchte, muss die spezielle Unterteilung der Deckungssummen begreifen. Wenn es zu Personen- und Sachschäden kommen sollte, werden andere Parameter für die ma ximal gewährte Versicherungssumme herangezogen, als dies bei etwaigen Vermögens- oder Umweltschäden der Fall ist.

Nach dem Abschluss einer solchen Versicherung, können potentielle Kunden von einem weltweiten Versicherungsschutz profitieren. In manchen Fällen können die Vereinigten Staaten von Amerika sowie Kanada von dieser Regelung ausgenommen sein. Aus diesem Grund sollten die vertraglichen Unterlagen eines bevorzugten Versicherers eingehend geprüft werden, um in Erfahrung bringen zu können, ob diese den eigenen Ansprüchen an eine Medien-Haftpflichtversicherung gerecht werden. Allerdings erscheint es auch hier möglich, den Geltungsbereich der Versicherung zu erweitern. Im Allgemeinen ist der Geltungsbereich einer Medien-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der getragenen Fälle vergleichsweise breit gefächert. Bei etwaigen Dreh- und Fotoarbeiten kann beispielsweise des essentielle Equipment beschädigt werden. In einem solchen Fall greift die Versicherung. Diese Versicherungsform wird beispielsweise von der Medien-Versicherung a.G. Karlsruhe oder der Zurich zur Verfügung gestellt. (2011/April/02)






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