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HAUSRATVERSICHERUNG, ABER RICHTIG! |
Ohne wenn und aber: Hausratversicherung muss sein
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Der Schutz des Eigentums bzw. die Absicherung des Hausrats über eine Hausratversicherung ist eines der wichtigsten Vorhaben überhaupt, sobald man seine eigenen vier Wände bezogen und eingerichtet hat. Bevor man z.B. mit dem Aufbau von weiterem Vermögen beginnt, sollte zuerst einmal das bestehende Eigentum geschützt werden, konkret z.B. der Hausrat. Wenn nämlich der eigene Hausrat (per Definition alle frei beweglichen Gegenstände einer Wohneinheit) beschädigt oder vernichtet wird, dann entstehen hier oft Kosten, die den Inhaber dieser Gegenstände schnell in eine finanzielle Krise stürzen würden, was dank der Möglichkeiten einer Hausratversicherung definitiv nicht sein muss.
Eine Hausratversicherung übernimmt eben diesen Schutz. Ihre Aufgabe ist es, den Hausrat gegen diverse, denkbare Risiken abzusichern, z.B. das Risiko des Einbruchdiebstahls, das Risiko des Feuers, der Beschädigung durch Wasser und andere Naturgewalten (auch Blitzschlag, Implosion und Verpuffung) oder auch des Verlustes in Zusammenhang mit der "Außenversicherung". |
Hausrat abgesichert?
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Hausratversicherung und "Außenversicherung"
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Bei der Außenversicherung handelt es sich um eine spezielle Klausel innerhalb der Hausratversicherung, die besagt, wie lange ein Hausratgegenstand aus dem Haus, der Wohnung, entfernt werden darf, um weiterhin unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung zu fallen. Sehr interessant ist solch eine Klausel für alle Gegenstände beim Campen, oder auch für Dinge, die zum Hausrat gehören, aber z.B. aus dem KFZ gestohlen werden.
Der Preis für eine Hausratversicherung orientiert ist in der Regel an der Quadratmeterzahl der Wohnung und dem Gebiet, in dem die Immobilie liegt. Kommt es in diesem Gebiet z.B. vermehrt zu Einbrüchen, wird die Prämie entsprechend höher sein, als wenn es sich um eine sehr sicherer Gegend handelt.
Sollte der Hausrat wertvoller sein als das, was anhand der Quadratmeterzahl als Versicherungssumme errechnet wird, sollte man dies seiner Versicherung mitteilen und um eine manuelle Erhöhung der Versicherungssumme bitten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Hausratversicherung zu den Basisversicherungen gehört, die man unbedingt haben sollte. Der Verlust des Eigentums durch Brand oder Raub kann sehr schnell existenzbedrohend werden - eine Hausratversicherung schützt hier effektiv. |
Definition Hausrat
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Unter Hausrat versteht man in der Umgangssprache Dinge, die zu einem Haushalt gehören oder Einrichtungsgegenstände einer Wohnung sind. Hierzu zählen in erster Linie Gegenstände der unmittelbaren Wohnungseinrichtung: Die Möbel, die Vorhänge oder die Teppiche sowie eventuell an der Wand angebrachte Bilder. Hinzu kommen Dinge, die nicht unbedingt zu einer Wohnung gehören, aber in dieser gebraucht werden. Dies ist etwa das Besteck und das Geschirr, aber auch Haushaltsgeräte wie ein Staubsauger oder eine Waschmaschine sowie Bekleidung für Haus und Beruf. Im Weiteren zählen Dinge zum Hausrat, die für das tägliche Leben gebraucht werden, also Nahrungsmittel und auch Genussmittel. Des Weiteren werden auch Schmuck, andere Wertgegenstände wie Münzen oder Sammlungen und auch Bargeld zum Hausrat gezählt.
Im Versicherungsfall wird der Wert des Hausrats der Versicherung bei Abschluss eines Vertrags angegeben, wobei eine grobe Schätzung genügt. Dies hat bei einem Verlust den Nachteil, dass der tatsächliche Wert etwa von Antiquitäten in der Regel nicht in den Hausrat einfließt. Daher gibt es etwa für Schmuck, Kunstgegenstände oder Münzsammlungen spezielle Versicherungen, die den tatsächlichen Wert und nicht nur den Materialwert der Gegenstände abdecken.
Im juristischen Sinn ist der Hausrat dann von Belang, wenn es zu einer Trennung zwischen Ehegatten kommt, die sich den Hausrat gemeinsam angeschafft haben. Da Hausrat in der Regel nur schwer zu teilen ist, kommt es in solchen Fällen meist zu einer sogenannten Teilung nach Maßgabe in dem Sinn, dass die eine Partei das Bett, die andere Partei dagegen den Schrank behält etc.
Gemäß dem Erbrecht steht im Sterbefall der Hausrat dem oder den Haupterben als Teil der Erbmasse zur Verfügung. Im Sinne der Erbschaftssteuer wird der Hausrat dann auf seinen Wert hin geschätzt. |
Gut zu wissen:
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Hausratversicherung Vergleich
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