Eine Umwelt-Haftpflicht-Versicherung dient der Absicherung von Unternehmen gegen Schadenersatzansprüche, welche bei Folgeschäden infolge von Umwelteinwirkungen entstehen können. Die Versicherung richtet sich insbesondere an Unternehmen, in denen Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, die bei Eintritt eines Unglücksfalls die Umwelt schädigen können. Für diese ist eine Umwelt-Haftpflicht-Versicherung besonders wichtig, da gemäß dem Umwelthaftungsgesetz nicht nur bei Verschulden eines Umweltschadens eine Haftpflicht besteht. Der Gesetzgeber sieht allein bei Besitz einer potenziell für die Umwelt gefährlichen Anlage eine Gefährdungshaftung des Unternehmens. Daher besteht für einige Betriebsanlagen eine Deckungsvorsorgepflicht.
Der Leistungsumfang der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch Umwelteinwirkungen verursacht wurden. Hierbei liegen Umwelteinwirkungen z.B. bei einer Ausbreitung von Stoffen, Gasen oder Dämpfen in Boden, Wasser oder Luft vor. Auch mögliche Schäden durch magnetische, elektrische oder elektro-magnetische Felder können als Umwelteinwirkung gelten. Zudem sind in einem Schadensfall entstehende Kosten für Maßnahmen zur Abwendung oder Verminderung des Schadens mitversichert. Des Weiteren gilt eine Umwelt-Haftpflicht-Versicherung meist nur für inländische Anlagen des Unternehmens. Durch diese verursachte Schäden im Ausland werden jedoch auch übernommen.
Der Versicherungsschutz wird gewöhnlich auf das individuelle Haftungsrisiko des Unternehmens abgestimmt. Meist bieten die Versicherungsgesellschaften eine Umwelt-Haftpflicht-Versicherung bestehend aus einer Grundabsicherung und verschiedenen Bausteinen an, welche je nach individueller Situation des Versicherungsnehmers ausgewählt werden können. So sind z.B. verschiedene Anlagearten versicherbar. Auch können mögliche Umweltschädlichkeiten hergestellter oder gelieferter Waren und Güter aus dem Versicherungsumfang ausgenommen werden. Solche Schäden sind häufig schon mit einer Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt.
Ausgenommen aus dem Versicherungsschutz sind Schäden des Unternehmens selbst oder vorsätzlich verursachte Schäden. Außerdem sind Umweltschäden an Boden, Wasser und Luft nicht versichert, sofern es sich bei diesen um Allgemeingüter handelt. Auch Schäden, welche im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen z.B. durch Verschütten oder Verdampfen entstanden sind, können aus dem Versicherungsschutz ausgenommen sein.
Anbieter einer Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sind z.B. die Gothaer, die Allianz, oder die HDI-Gerling Versicherung. (20110207) |