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UMWELTSCHADEN-BASISVERSICHERUNG

Versicherung gegen Kosten aus Umweltschäden

Mit einer Umweltschaden-Basisversicherung können sich Unternehmen gegen selbst verursachte Umweltschäden absichern. Grundlage dafür ist ein im November 2007 erlassenes Gesetz. Gemäß diesem Umweltschadensgesetz ist in Deutschland der Verursacher eines Umweltschadens für die entstandenen Schäden verantwortlich. Dabei geht es nicht nur um geschädigte Einzelpersonen, sondern allgemein um Schäden an Flora und Fauna sowie an Böden oder Gewässern.

Im Umweltschadensgesetz werden Unternehmen dazu verpflichtet, nach einem Schaden für die Kosten der Sanierung aufzukommen. Dies beinhaltet für zahlreiche Firmen ein gewisses Maß an Risiken, die nur schwer oder gar nicht kalkulierbar sind. Die Haftung bezieht sich nicht lediglich auf Schäden, die aufgrund eines Störfalls entstehen, auch Schäden, die im normalen Betrieb verursacht werden, müssen beseitigt werden. Dabei dürfen auch Umweltverbände Klage gegen die jeweils zuständige Behörde erheben, sofern diese untätig bleibt. Im Rahmen der Durchgriffshaftung kann es sogar sein, dass Vorstände oder Geschäftsführer eines Unternehmens persönlich für die entstandenen Schäden haften.

Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt zwar bereits alle Ansprüche, die aufgrund von Gesundheits- oder Sachschäden auftreten, ab. Ökologische Schäden sind dagegen nicht in dieser Versicherung enthalten. Zu diesem Zweck wird eine Umweltschaden-Basisversicherung benötigt. Diese ist normalerweise so konzipiert, dass eine gewisse Grundsumme Schäden abdeckt, die außerhalb des eigentlichen Betriebs an der Umwelt entstehen. Darüber hinaus bieten viele Gesellschaften einen erweiterten Versicherungsschutz an, der sich auch auf das Betriebsgelände selbst bezieht, hier sind dann allerdings höhere monatliche Prämien fällig.

Obwohl das Umweltschadensgesetz erst im November 2007 verabschiedet wurde, sieht es bereits für den Zeitraum ab dem 30. April 2007 eine rückwirkende Haftung vor. Bei einigen Versicherern kann man sich für diesen Zeitraum mit absichern. Allerdings dürfen dann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Umweltschäden bereits bekannt sein. (20101216)

Vergleiche dazu auch

Grundstücksbesitzerhaftpflichtversicherung



Umwelt-Haftpflicht-Versicherung






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