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GRUNDBESITZERHAFTPFLICHT

Haftpflichtversicherung für Grundstückseigentümer

Wer Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist der muss bestimmte Versicherungen abschließen, um bei einem durch mangelnde Sorgfaltspflicht auftretenden Schaden nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften zu müssen. Eine dieser für Haus- und Wohnungsbesitzer notwendigen Versicherungen ist die Grundbesitzerhaftpflicht. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird diese Versicherung über die Eigentümergemeinschaft bzw. den Hausverwalter für das gesamte Objekt abgeschlossen; als Hauseigentümer muss der Eigentümer selbst diese Versicherung abschließen. Wird das Haus ganz oder teilweise mitvermietet, kann er die Prämie im Wege der Mietnebenkosten auf den Mieter anteilsmäßig umlegen. Sinn einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist es, dass Personen, die z.B. durch herabfallende Dachziegel oder Schneemassen verletzt werden, durch diese Versicherung entsprechend finanziell entschädigt werden. Aber auch Passanten, die auf dem Grundstück ausrutschen oder im Garten oder Treppenhaus zu Schaden kommen, können die Grundstückshaftpflicht für Entschädigungszahlungen in Anspruch nehmen. Insofern gehört diese Versicherung zu den Pflichtversicherungen eines jeden Hauseigentümers.

Wer neu eine Immobilie erwirbt, aber auch Immobilienbesitzer, deren Police bereits eine zeitlang läuft, können aus einer ganzen Reihe von Anbietern für Grundstückshaftpflichtversicherungen wählen. So bietet der Direktversicherer CosmoDirekt eine solche Versicherung für unter 100,00 € im Jahr an; die HUK24 unterbietet den Beitrag sogar und setzt die Prämie bei einer Versicherungssumme für 15 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 100.000 € für Vermögensschäden auf 39,00 € fest. Anhand dieser beiden Beispiele ist Hauseigentümern vor Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht unbedingt ein vorheriger Versicherungsvergleich zu empfehlen. Oftmals geben die Versicherungsgesellschaften besondere Nachlässe, wenn der Vertrag über einen längeren Zeitraum abgeschlossen wurde oder wenn der Hauseigentümer bereits mehrere Versicherungen bei dem Unternehmen abgeschlossen hat.

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