Jeder Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß zu sichern. Er kann diese Aufgabe auf die Baufirma delegieren, oder bei mehreren Firmen einen verantwortlichen Koordinator dafür einsetzen. Als Bauherr haftet er jedoch weiterhin für die Überwachung und kann damit bei Verletzungen in die Haftpflicht genommen werden: Wenn in Deutschland einer anderen Person fahrlässig, unbewusst, oder vorsätzlich ein Schaden zugefügt wird, gilt die volle Haftung, bis 30 Jahre. Das kann im Schadensfall teuer werden. Gegen vorsätzliche Schäden gibt es keinen Versicherungsschutz.
Bis zu einer bestimmten Bausumme ist die Bauherrenhaftpflicht in der Privathaftpflicht oder Betriebshaftpflicht enthalten. Dazu muss der Vertrag geprüft werden. Bei größeren Baumaßnahmen, die die Höchstgrenze überschreiten hilft nur eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung. Mit dieser Versicherung schützt sich der Bauherr in der Bauphase bis zu Fertigstellung der Baumaßnahme.
Es ist sehr wichtig, dass die Versicherungssumme im Schadensfall auch ausreichend ist. Hier bieten einige Versicherer von Bauherrenhaftpflicht die Bausumme als Richtwert an.
Der Bauherr ist, wenn er selbst mit Hand anlegt, über diese Bauherrenhaftpflicht nicht abgesichert. Er sollte sich bei Bedarf zusätzlich versichern.
Der Vertrag muss für die gesamte Bauzeit abgeschlossen werden. Auch ein unverputzte Haus, in das schon eingezogen wurde, ist noch eine Baustelle. Sinnvoll ist es, wenn die Bauherrenhaftpflicht nach der Fertigstellung automatisch in eine Gebäudehaftpflichtversicherung übergeht.
Bei gleichen Deckungssummen und Bedingungen können die Beiträge unterschiedlich sein. Ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss der Bauherrenhaftpflicht Versicherung ist immer sinnvoll. Nicht nur die Versicherer der Region sollten in den Vergleich einbezogen werden. Sehr leicht und bequem ist das im Internet möglich. In der jeweiligen Tabelle gibt der Bauherr die Daten ein und sofort sind die Anbieter aufgelistet und der günstigste Versicherer kann ausgewählt werden. |