Die Jagd-Haftpflichtversicherung der Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung richtet sich insbesondere an Jäger, Berufsjäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter, Jagdaufseher, Förster, Forstbeamte oder Forstaufseher. Mit dieser Versicherung soll der Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt werden, welche während der Ausübung einer jagdlichen Betätigung des Versicherungsnehmers entstanden sind. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Prüfung der Schuldfrage des Versicherungsnehmers und ersetzt gegebenenfalls eine berechtigte Schadenersatzforderung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Außerdem werden unberechtigte Schadenersatzforderungen durch die Versicherung gerichtlich und außergerichtlich abgewehrt.
Mit der Jagd-Haftpflichtversicherung soll nach Angaben der Feuersozietät die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers im Rahmen einer jagdlichen Betätigung abgesichert sein. Zudem sind bei dieser Versicherung der erlaubte Besitz und die Nutzung von Schusswaffen und Munition in einigen Situationen auch außerhalb der Jagd mitversichert. So z.B. bei dem Gebrauch der Waffen auf einem Schießstand oder bei Kontrollschüssen in einem Revier. Die Versicherung leistet außerdem auch bei versicherten Schadensfällen im Ausland.
Die Jagd-Haftpflichtversicherung der Feuersozietät umfasst zudem die gesetzliche Haftpflicht eines Revierinhabers als Dienstherr für im Rahmen des Jagdbetriebes beschäftigte Personen, wie z.B. Treiber, Jagdaufseher oder Berufsjäger. Des Weiteren umfasst der Versicherungsschutz auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht von gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers oder von anderen Mitarbeitern des Jagdbetriebes für Schäden, welche diese während der Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht haben. Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedoch Dienstunfälle nach beamtenrechtlichen Vorschriften, welche Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. Dies gilt ebenfalls für Personenschäden infolge von Arbeitsunfällen, welche durch die Berufsgenossenschaft entschädigt werden. Außerdem wird auch für Wildschäden keine Leistung durch die Jagd-Haftpflichtversicherung der Feuersozietät erbracht.
Des Weiteren ist in der Tarifvariante Komfort Plus der Jagd-Haftpflichtversicherung auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von maximal drei Jagdhunden und als nicht gewerbsmäßiger Hundeführer abgedeckt. Der Versicherungsschutz besteht in diesem Fall zudem auch für nicht gewerbsmäßige Hüter der versicherten Tiere. (31.03.2011) |