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TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Basics zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch wenn dies viele Tierbesitzer vielleicht gar nicht wissen, so gibt es doch schon seit einigen Jahren die so genannte Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn das Tier Schäden an Personen, an Sach- und Vermögensgegenständen anrichtet. Dabei muss der Tierhalter wissen, dass er ohne diese Tierhalterhaftpflichtversicherung allein für den gesamten Schaden aufkommen muss. Damit kann er sich recht schnell in den finanziellen Ruin begeben, denn es ist nun einmal das Gesetz, dass jeder für den von ihm verursachten Schaden (oder den Schaden, den ein Tier der Person anrichtet) selbst in voller Höhe mit seinem gesamten Vermögen haften muss (in diesem Fall über die Tierhaftpflicht bzw. Tierhalterhaftpflicht). Im schlimmsten Fall kann das eine lebenslange Zahlung an den Geschädigten bedeuten.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung wird aber nicht für alle Tiere angeboten. Kleintiere, z.B. Meerschweinchen und Katzen, werden in der Regel nicht versichert, da die von ihnen angerichteten Schäden meist unter den so genannten Bagatellschäden eingestuft werden.

Bei den Hunden gibt es ebenfalls Ausnahmen. Die Tiere, die zu den Kampfhunden zählen und Mischlinge aus diesen Rassen werden nicht versichert, da bei ihnen das Risiko für die Versicherung zu hoch ist, tatsächlich zahlen zu müssen. In Ausnahmefällen ist eine Versicherung mit stark erhöhten Prämien möglich.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt zahlreiche Aufgaben. Sie begleicht natürlich zum einen Schäden, die durch das versicherte Tier angerichtet wurde, sofern der Besitzer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt aber auch die Abwehr von Ansprüchen, die sich als nicht gerechtfertigt herausstellen. Zudem obliegt es der Versicherung zu prüfen, ob überhaupt ein Anspruch auf Leistungen von Seiten einer dritten Person vorliegt.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist besonders für Hundehalter zu empfehlen, man denke nur einmal an den Hund, der den Briefträger nicht mag und ihn vielleicht beißt, und für Halter größerer Tiere wie z.B. Pferde, die natürlich bei einem Ausbruch von der Weide auch größeren Schaden an fremdem Eigentum anrichten können.


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